2005-10-24 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Tierkäufer in einem dringenden Krankheitsfall die Kosten einer tierärztlichen Behandlung ohne vorherige Fristsetzung gegenüber dem Verkäufer ersetzt verlangen (VIII ZR 1/2005 22. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Antrag eines ehemaligen Mitglieds der antiimperialistischen Zellen auf Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafhaft abgelehnt (19. Oktober 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster müssen Eltern die Kosten mittäglicher Kinderbetreuung auch bei nur tageweiser Teilnahme der Kinder an der Betreuung in voller Höhe bezahlen (12 A 2184/2003 30. September 2005). |
Nach Entscheidungen des zuständigen Gerichts Italiens sind sechs Radsportler wegen Dopings bestraft und sechs Radsportler freigesprochen. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Großbritanniens muss Charles Saatchi wegen vorsätzliche Missachtung der Rechte des Verpächters seine Kunstsammlung aus der County Hall räumen. |
Nach einer weiteren Entscheidung eines Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine Klage von Wertheimerben gegen Karstadt-Quelle unzulässig. |
Mit der Verordnung 805/2004 ist am 21. Oktober 2005 der europäische Vollstreckungsbefehl in Kraft getreten. |
Olaf sucht undichte Stellen in seinem Überwachungsausschuss, durch die Hauptbeschuldigte in Skandalen Informationen erhalten haben sollen. |
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2005-10-23 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Überschreitung der räumlichen, gegenständlichen und zeitlichen Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (z. B. einer Rechtsanwaltssozietät) nicht mit dem Wunsch der Unterwerfung des ausgeschlossenen Gesellschafters unter eine besondere Sanktion zu rechtfertigen (II ZR 159/2003 18. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Anschlussberufung nach Ablauf der Einlegungsfrist des § 524 II 2 ZPO erweitert werden, soweit die Erweiterung durch die fristgerecht eingereichte Anschlussberufungsbegründung gedeckt ist (XII ZR 293/2002 6. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands berechtigt eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Gesellschaft zur Kündigung des Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund, wobei die Ausschlussfrist des § 626 II 1 BGB nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens beginnt und der Insolvenzverwalter einen wichtigen Grund nachschieben kann (II ZR 18/2003 20. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands geht eine Ungewissheit darüber, ob ein Vorprozess trotz einer anwaltlichen Pflichtverletzung bei allen rechtlich möglichen Verfahrensweisen zum Nachteil des Mandanten hätte enden müssen, zu Lasten des Rechtsanwalts (IX ZR 27/2004 16. Juni 2005.) |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines am Ort ansässigen Rechtsanwalts grundsätzlich zulässig (3 AZB 65/2003 18. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands steht einem bei einer ganztägigen Klassenfahrt Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistendem teilzeitbeschäftigten Lehrer Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung oder auf zusätzliche anteilige Vergütung zu (5 AZR 566/2004 25. Mai 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der Arbeitgeber bei rückwirkender Feststellung des Arbeitnehmerstatusses eines freien-Mitarbeiters die Rückzahlung überhöhter Honorare verlangen (5 AZR 175/2004 9. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist Unternehmer nach § 15 EStG der Urheber des Handels, der Produktion oder der Dienstleistung (X R 39/2003 15. März 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht einem Haftpflichtversicherer bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessenspielraum zu (20 W 28/2005 31. August 2005). |
Lech Kaczynski wird zum Präsidenten Polens gewählt. |
Die Mehrheit Brasiliens lehnt ein Verbot des Waffenhandels ab. |
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2005-10-22 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Entscheidung über die Besetzung der großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (§ 76 II GVG) nicht deshalb geändert werden, weil wegen einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans eine andere Strafkammer für den Fall zuständig geworden ist (1 StR 350/2005 23. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verletzt ein Herausgeber seine Treuepflicht aus einem Herausgebervertrag gegenüber dem Verleger, wenn er während der Dauer des Vertrags über den gleichen Gegenstand in einem anderen Verlag ein sich an den gleichen Abnehmerkreis wendendes und nach Art und Umfang konkurrierendes Werk erscheinen lässt (11 W 13/2005 18. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist das spontane Zugehen auf einen Polizeibeamten mit geballten Fäusten keine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung (20 U 48/2005 22. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist die Werbung eines Autolackierers als Lackdoktor nicht irreführend (2 U 402/2005 13. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann bei Leistungsfreiheit eines Frachtführers wegen Unvermeidbarkeit eines Unfalls ein Anspruch gegen den Transportversicherer bestehen, auf den ein Haftpflichtversicherer verweisen kann (12 U 1602/2003 11. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist das Nichtverschließen einer mit Glasfenstern versehenen Wohnungstüre bei nächtlicher Abwesenheit eine grob fahrlässige Ermöglichung eines Einbruchsdiebstahls (3 U 34/2005 2. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aurich liegt ein durch einen Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis nicht bereits bei bloßer Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand durch den Notar vor (5 O 367/2004 7. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum ist ein der deutschen Sprache nicht hinreichend Mächtiger für ein Schöffenamt unfähig (3221 Haupt 172 12. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt ist eine bezüglich einer Ehewohnung mitverhandelnde Ehefrau aus einem nur vom Ehemann unterschriebenen Maklervertrag mitverpflichtet (25 S 81/2005). |
Die in Großkanzleien tätigen 5 Prozent der Rechtsanwaltschaft Deutschlands erzielen 20 Prozent des Umsatzes der Rechtsanwaltschaft Deutschlands. |
Köhler, Helmut, Allgemeiner Teil, 29. Auflage 2005 |
Schmittat, Karl-Oskar, Einführung in die Vertragsgestaltung, 2. A. 2005 |
Nasemann, Andrea, Wohnungsmiete, 2. A. 2005 |
Gottwald, Peter, Sachenrecht Prüfe dein Wissen, 14. A. 2005 |
Richardi, Reinhard, Betriebsverfassungsgesetz, 10. A. 2006 |
Kraft/Wiese/Kreutz/Oetker/Raab/Weber/Franzen, Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 8. A. 2005 |
Prinz von Sachsen Gessaphe/Neumaier, Zwangsvollstreckungsrecht, 2006 |
Stöber, Kurt, Zwangsversteigerungsgesetz, 18. A. 2006 |
Hartmann, Peter, Kostengesetze, 35. A. 2005 |
Joecks, Wolfgang, Studienkommentar StPO, 2006 |
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2005-10-21 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Überlassen eines Personal Computers durch eine Fotografin an eine Schule als Gegenleistung für das Organisieren einer Schulfotoaktion nicht wettbewerbswidrig (I ZR 112/2003 20. Oktober 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein bösgläubiger oder verklagter Besitzer das Fehlen seines Verschuldens hinsichtlich einer unterlassenen Nutzung vortragen (V ZR 106/2004 3. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist des Verbot der Zeitung Özgür Politika rechtswidrig (6 VR 5./2005 18. Oktober 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf (zur Vermeidung eines falschen Eindrucks) eine (wesentliche) Elternzeit in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden (9 AZR 261/2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung allein kein hinreichender Grund für die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (7a/7 AL 102 /2004 R). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei einem zinslosen Darlehen Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen, so dass bei einem Darlehen zur Finanzierung eines Grundstückskaufs keine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt (II R 52/2003 29. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben auch bei einer beabsichtigten, aber nicht aufgenommenen Nebentätigkeit rechtmäßig (XI R 61/2004 6. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg ist das Dosenpfand nicht rechtswidrig (12 B 3/2005 20. Oktober 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz muss ein Beamter die Minderung seiner Beihilfe um die Praxisgebühr und den Eigenanteil an den Kosten für Medikamente grundsätzlich hinnehmen (10 A 10534/2005 23. September 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist eine Unterschrift unter einem (wegen Fehlens einer Brille) nicht lesbaren Vertrag wirksam (7 Sa 167/2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss ein Vermittler von Anlagen der Wertpapierhandelsbank Phoenix einem Kunden 25000 Euro Schaden ersetzen (29 O 12860/2005). |