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Richter, Martin, Kirchenrecht im Sozialismus. Die Ordnung der evangelischen Landeskirchen in der DDR (= Ius Ecclesiasticum 95). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIX, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Richter, Martin, Kirchenrecht im Sozialismus. Die Ordnung der evangelischen Landeskirchen in der DDR (= Ius Ecclesiasticum 95). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIX, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der 1968 geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Hannover 1998 mit einer Dissertation über die Untersuchungsmaxime im älteren Verwaltungsprozess promovierte und seitdem in der kirchlichen Verwaltung tätige, derzeit das Referat für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht im Konsistorium der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leitende Verfasser erhielt den Anstoß für seine Beschäftigung mit dem Recht der evangelischen Landeskirchen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus seiner beruflichen Praxis. In seiner Landeskirche galten lange und gelten teilweise auch heute noch alte ostdeutsche und westdeutsche Kirchenrechtsbestände. Vornehmlich interessiert hat ihn die Rolle des Kirchenrechts bei der Wahrung der Eigenständigkeit der Kirche in der DDR.

 

Schon 1933 mussten die Kirchen nach einem neuen Verhältnis zum Staat suchen. Während in den westlichen Besatzungszonen eine gewisse Rückkehr zu den früheren Gegebenheiten möglich war, setzte sich die Ablehnung von Religion und Kirche in der sowjetischen Besatzungszone in abgeänderter Art und Weise fort. Für das Recht war der Übergang zur sozialistischen Gesetzlichkeit kennzeichnend.

 

In einem ersten Teil schildert der Verfasser die schwierigen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil überblickt er das Schrifttum des Kirchenrechts in der DDR, wobei etwa Manfred Stolpe eine gewisse Hervorhebung erfährt, und vertieft seine Einsichten durch drei Einzelstudien über das Mitgliedschaftsrecht, die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Mitarbeitervertretungsrecht. Am Ende seiner eine Literaturlücke überzeugend schließenden Studie ermittelt er Differenzen und Parallelen zur Entwicklung in der Bundesrepublik und zeigt Anknüpfungspunkte für Innovationen eines modernen zukünftigen Kirchenrechts.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler