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Moderne deutsche Strafrechtsdenker, hg. v. Vormbaum, Thomas. Springer, Heidelberg 2011. IX, 379 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Moderne deutsche Strafrechtsdenker, hg. v. Vormbaum, Thomas. Springer, Heidelberg 2011. IX, 379 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Schon seit langem ist jedermann bewusst, dass nicht alle Gedanken auch desselben Menschen von gleicher Wichtigkeit sein können und sind. Deswegen gibt es in der Literaturgeschichte bereits im Altertum Digesten, welche Kernaussagen sammeln und dadurch den umgebenden Text in den Hintergrund treten lassen. Ein derartiges Textbuch der für ihn wichtigsten strafrechtstheoretischen deutschen Texte der modernen Rechtsepoche legt der Herausgeber hier vor.

 

Es beginnt mit (Ausschnitten aus) Wilhelm von Humboldts Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen aus dem Jahre 1792. Dem folgen Johann Gottlieb Fichte, Immanuel Kant, Karl Grolman, Ernst Ferdinand Klein, Paul Johann Anselm Feuerbach, Arthur Schopenhauer, Carl Josef Anton Mittermaier, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Johann Michael Franz Birnbaum, Karl Marx (Debatten über das preußische Holzdiebstahlsgesetz, 1842), Christian Reinhold Köstlin, Karl Binding, Rudolf von Jhering, Franz von Liszt (Der Zweckgedanke im Strafrecht, 1882/1883, Die deterministischen Gegner der Zweckstrafe, 1893), Friedrich Nietzsche, Adolf Merkel, Karl Birkmeyer, Gustav Radbruch, Friedrich Schaffstein, Hans Welzel, Ulrich Klug und Claus Roxin. Den Schluss bildet ein Auszug aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts Günther Jakobs’ in der zweiten Auflage des Jahres 1991.

 

Nach der Einführung versteht sich die Textsammlung der wichtigsten Strafrechtstheoretiker als ein ergänzendes Hilfsmittel, das viel zitierte, aber wenig gelesene strafrechtstheoretische Texte rechtshistorisch Interessierten, insbesondere studentischen Lesern zugänglich machen will. Zum besseren Verständnis bietet sie am Ende Erläuterungen und weiterführende Hinweise. Möge der Herausgeber sein hohes Ziel so leicht und gut erreichen, dass er seinen zusätzlichen Gedanken, die Sammlung demnächst durch weitere Bände mit Strafrechtsdenkern anderer Länder zu ergänzen, rasch verwirklichen kann.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler