| 2002-07-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Inhaber von Marken von außerhalb des Vertriebssystems beschaffenden und veräußernden Handelsunternehmen zur Prüfung der Verlässlichkeit von Auskünften auch Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen verlangen (I ZR 140/1999 21. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands rechtfertigt das Fehlen einer freien Stelle (im Hochschuldienst Sachsens) nach vereitelten Berufungen nicht jede betriebsbedingte Kündigung (eines außerordentlichen Professors für Mathematik) (2 AZR 695/2000 6. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein den Arzt bei der Verschreibung eines Arzneimittels oder eines Alternativmittels vor die Wahl Einverstanden oder Abbrechen stellendes Softwareprogramm nicht wettbewerbswidrig (6 U 9/2002 23. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern darf ein Schüler bei Erwerb, Konsum oder Weitergabe selbst geringer Mengen Marihuana im schulischen Umfeld ohne Abmahnung entlassen werden. |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kann ein Mitarbeiter eine Verkürzung seiner Arbeitszeit nach dem Teilzeitgesetz gegebenenfalls auch mittels einer einstweiligen Verfügung erreichen (3 Sa 161/2002 12. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Forderung des Bundestagspräsidenten Deutschlands gegen die Christlich Demokratische Union über 1,2 Millionen DM) wegen einer Spende der Fraktion an die Partei (600000 DM) rechtmäßig. |
| Die Europäische Kommission genehmigt die Übernahme Veba Oels durch BP unter Auflagen. |
| Die Europäische Kommission setzt gegen Degussa AG ein Bußgeld von 118 Millionen Euro wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts durch ein Preiskartell zur Vermarktung einer bestimmten Aminosäure fest. |
| Über das Vermögen der Mühl Product & Service AG ist das Insolvenzverfahren eröffnet. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Rostock ist Manfred Roeder wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. |
| Der Oberste Gerichtshof Chiles stellt (mehrheitlich) das Verfahren gegen Augusto Pinochet wegen Verteidigungsunfähigkeit ein. |
| H. Peter Dopffel Heilbronn 4. April 1926-Freiburg im Breisgau 2. Juli 2002. |
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| 2002-07-01 |
| Dänemark übernimmt von Spanien die Präsidentschaft der Europäischen Union. |
| Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag tritt in Kraft, so dass das Gericht von der Vorausabteilung (Internationaler Strafgerichtshof –ICC- Postfach 19519, 2500 CM Den Haag, Niederlande) zur tatsächlichen Aufnahme seiner Tätigkeit übergeht. |
| Die Europäische Kommission eröffnet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen fehlerhafter Übertragung der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome für Ärzte (1993/16 EWG). |
| Die Europäische Kommission eröffnet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und neun weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union wegen fehlerhafter Übertragung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (1998/71 EG). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Oberhausen ist der Verkauf einer Beteiligung des Babcock-Borsig-Konzerns an der Howaldtswerke-Deutsche Werft AG an One Equity Partners für 350 Millionen Euro ohne Befragung der Hauptversammlung rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ankettung Gefangener im Hof von Haftanstalten wegen Verletzung der Gefängnisordnung grausam und ungewöhnlich und deswegen verfassungswidrig. |
| Nach einer Entscheidung eines Richters der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Verhängung der Todesstrafe nach Bundesrecht wegen der Fehlerhaftigkeit menschlichen Urteilens verfassungswidrig. |
| Kosten für die Benutzung elektronischer Zahlungsmittel dürfen in jedem der zwölf Euroländer mit ihren Überseegebieten nur noch so hoch sein wie im Inland. |
| In Deutschland werden die Renten um 2,16 Prozent bzw. um 2,89 Prozent (neue Bundesländer) erhöht. |
| In Deutschland sind die Rechte der Urheber gestärkt. |
| In Deutschland sind die auf Mark und Pfennig lautenden Briefmarken ungültig, können aber bis 30. September 2002 (beschränkt) umgetauscht werden. |
| In Deutschland sind Aktiengesellschaften zum Ersatz des Kunden durch eine verspätete oder erfundene Pflichtveröffentlichung entstehenden Schäden verpflichtet. |
| Auf Grund freiwilliger Verpflichtung verkauft der Textilhandel Deutschlands keine mit Kordeln als Verschlüssen versehenen Kingerbekleidungen mehr. |
| In Österreich muss bei Abhebungen von anonymen Konten ein Ausweis vorgelegt werden, können Lebensgemeinschaften zweier Menschen (z. B. Studienkollegen, Großmutter und Enkel) gemeinsames Wohnungseigentum begründen und werden die Zollbehörden höchste Kontrollinstanz im Kampf gegen illegale Ausländerbeschäftigung. |
| Karstadt gewährt aus Anlass der Niederlage Deutschlands gegen Brasilien bei der Fußballweltmeisterschaft 2002 30 Prozent Rabatt auf Artikel aus den Bereichen Bekleidung, Heimtextilien und Sportbekleidung. |
| Pixelnet stellt wie seine Tochtergesellschaft Photo Porst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
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| 2002-06-30 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die auf Grund gegenseitiger Verträge (z. B. Werkverträge) geschuldeten Leistungen regelmäßig teilbar, wenn sich die vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen feststellen und bewerten lassen (IX ZR 313/1999 25. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands geht bei in der Absicht der Gläubigerbenachteiligung vorgenommenem Rechtsgeschäft das Recht der Insolvenzanfechtung bzw. Gläubigeranfechtung den allgemeinen Regeln des § 138 I BGB vor, sofern nicht das Rechtsgeschäft besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände aufweist (XI ZR 136/2001 23. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beginnt in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Rechtsmittelfrist für einen nicht verkündeten Beschluss mit dessen Zustellung an den Rechtsmittelführer (XII ZB 186/2001 17. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen kein Forderungskauf, sondern ein abstraktes Schuldversprechen (XI ZR 375/2000 16. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht dem zu Abschlagszahlungen verpflichteten, vor Fälligkeit der jeweiligen Rate auf die spätere, im Umfang der Zahlungen tatsächlich bestehende Werklohnschuld zahlenden Besteller ein Anspruch auf Ausgleich der damit verbundenen angeblichen Nutzungsvorteile gegen den Unternehmer nicht zu (X ZR 125/2000 19. März 20002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands begründet eine Bund-Länder-Streitigkeit über eine verschuldensunabhängige Haftung der Länder für eine nach Gemeinschaftsrecht dem Bund auferlegte Belastung eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art im Sinn von § 40 I 1 VwGO (3 A 1/2001 8. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verletzt der Dienstherr den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers auf einen Beförderungsdienstposten, wenn er dessen verspätet eingegangene Bewerbung ohne Sachprüfung ablehnend bescheidet, obwohl er die Auswahlentscheidung unter Abweichung bzw. Lösung von dem bei der Stellenausschreibung festgelegten Anforderungsprofil für den in Rede stehenden Dienstposten zu treffen beabsichtigt oder bereits getroffen hat (1 B 1133/2001 5. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren zu Lasten des Klägers unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde (1 C 510/2001 14. März 2002). |
| Die Deutsche Telekom AG vereinbart mit Verdi 4,1 Prozent höhere Einkommen ab 1. Juli 2002. |
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| 2002-06-29 |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist der zugleich als Verwalter tätige Mehrheitseigentümer bei der Abstimmung über die gegen ihn und ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (24 W 66/2002 29. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf haftet ein Verbandsvertreter im Sinne des § 11 ArbGG dem Mitglied für Verfahrensfehler nicht persönlich, weil das Mandatsverhältnis nur zwischen Verband und Mitglied besteht (24 U 104/2001 19. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das selbständige Beweisverfahren mit der Niederlegung des schriftlichen Gutachtens in der Geschäftsstelle des betreffenden Gerichts noch nicht abgeschlossen (5 W 47/2001 6. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist ein PIN-gestützter ec-Karten-Zugriff durch Unberechtigte grundsätzlich nur bei sorgfaltswidrigem Umgang des Berechtigten mit der Personal Identification Number möglich, doch kann der Kontoinhaber die ernsthafte Möglichkeit eines vom Gewöhnlichen abweichenden Verlaufs bzw. einer anderen Ursachenkette darlegen (9 U 63/2001 13. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist dem in der Vorinstanz siegenden Berufungsbeklagten Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz erst zu gewähren, wenn der Berufungskläger sein Rechtsmittel begründet hat (4 U 156/2001 18. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nordrhein-Westfalen kann ein auf Kosten der Sozietät einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolvierender angestellter Rechtsanwalt einen Anspruch auf Übertragung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwecks Nachweises praktischer Erfahrungen haben (8 Sa 620/2001 18. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn ist eine isolierte Drittwiderspruchsklage gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zulässig, wenn dieser den Kläger zur klageweisen Geltendmachung seiner Gesellschafterrechte gegen den beklagten Mitgesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft ermächtigt hat und er mit der Widerklage auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens in Anspruch genommen wird (2 O 111/2001 20. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt wird ein drucktechnisch hervorgehobener, eine rechtsgeschäftliche Bindung ausschließender Hinweis „Dies vorerst eine Umfrage“ eines auf der Seite eines Internetauktionsdiensts veröffentlichten Artikels nicht von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionsdiensts wirkungslos gemacht (3 O 289/2001 24. Januar 2002). |
| Alfred Dregger Münster 10. Dezember 1920-Fulda 29. Juni 2002. |
| Mäschle, Walter, Maklerrecht, 2. A. 2002 |
| Handbuch des Vertragsarztrechts, hg. v. Schnapp, F./Wigge, P., 2002 |
| Möbius, Walter/Kroiß, Ludwig, Zwangsvollstreckung, 4. A. 2002 |
| Schlegelberger, Franz/Friedrich, Walther, Das Recht der Gegenwart, 29. A. 2002 |