Deutsche Rechtsgeschichte

Das Recht hat wie alles der vorgegebenen Dimension Zeit Unterworfene eine Geschichte. Sie ermöglicht dem Menschen die Vergewisserung seines eigenen Seins. Deswegen ist die Befassung des am Recht Interessierten mit der Entwicklung des Rechts eine selbverständliche Notwendigkeit. Für die Deutschen steht die Geschichte des deutschen Rechts naturgemäß im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Sie beruht in ihren erkennbaren Grundlagen aber auf den indogermanischen, germanischen und römischen Vorläufern und steht in Beziehung zu allen europäischen Parallelen und Planungen. Von daher ist ein Ausgreifen auf Indogermanen, Germanen und Römer einerseits, auf Italien, Frankreich, Spanien, England, Skandinavien, Rußland oder viele andere Teile Europas andererseits völlig unerläßlich. Sachlich ist das Recht nur ein Teilbereich der menschlichen Kultur. Mit Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und allem Geistigen ist es kaum trennbar verwoben. Deshalb ist für sein Verständnis die Kenntnis der entsprechenden allgemeinen Grundzüge besonders förderlich. Inhaltlich ist Recht alles, was die Richtigkeit oder die Gerechtigkeit betrifft. Dies kann die Allgemeinheit einer Gesellschaft ebenso berühren wie die Vielzahl ihrer einzelnen Mitglieder. Deswegen läßt sich das Recht zwar in zahllose Untereinheiten gliedern, sie alle aber gehören unbedingt zu seiner Gesamtheit dazu. Die Vielzahl der damit umschriebenen Einzelheit jedermann leicht begreiflich werden zu lassen, ist das besondere Anliegen des Werkes. Deswegen ist dieses ganz einfach in drei zeitlich geordnete Teile dargestellt. Innerhalb dieser ist eine gleichmäßige sachliche Abfolge gewählt, damit der grundsätzlich synchrone Aufbau jederzeit auch diachron verfolgt werden kann. Eine kurze Einführung und ein schlichtes Sachregister runden den inzwischen auch in das Japanische übertragenen sowohl umfassend ausgreifenden wie auch überschaubar vereinfachenden Band hilfreich ab.

Inhalt

 
Abkürzungsverzeichnis    
Zeitliche Übersicht
 
Einführung
 
Begriff        
Bedeutung   
Einordnung 
Quellen      
Gliederung  
Literaturhinweise   
 
Erster Teil: Die alten Völker   
 
§ 1 Indogermanen  
§ 2 Römer   
§ 3 Germanen (2. Jt. v. Chr.?-500 n. Chr.)       
 
Zweiter Teil: Das fränkisch-deutsche Reich (5./6. Jh.-1806)     
 
§ 4 Frühmittelalter (5./6. Jh.-10./11. Jh.)
§ 5 Hochmittelalter und Spätmittelalter (10./11. Jh.-15. Jh.) 
§ 6 Frühe Neuzeit (16. Jh.-18. Jh.)        
 
Dritter Teil
: Die Reiche und Republiken des 19. und 20. Jahrhunderts      
 
§ 7 Deutscher Bund (1815-66) und Zweites Kaiserreich (1871-1918)       
§ 8 Weimarer Republik (1919-1933) und Drittes Reich (1933-1945)
§ 9 Die deutschen Staaten auf dem Weg nach Europa        
 
Sachregister