| 2003-08-12 |
| Nach Entscheidungen des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika müssen zwei Universitäten in Massachusetts den Musikproduzenten nicht die Namen der mit Universitätscomputern Musikstücke herunterladenden Studenten mitteilen. |
| Das Landespressegesetz Schleswig-Holsteins soll künftig zur Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse an Zeitungen verpflichten. |
| Helga Däumler-Gmelin 60. |
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| 2003-08-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine die Entstehung von Vermittlungsprovisionsansprüchen für den Verleiher bei Anstellung eines Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher sichernde allgemeine Geschäftsbedingung des Leiharbeitsvertrags unwirksam (III ZR 348/2002 3. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf eine Tagesklinik für Schönheitschirurgie mit dem Satz Schönheit ist das Ziel werben (I ZR 217/2000 15. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreichs dürfen Kinder die Ehelichkeit ihrer Abstammung von dem seit Jahren verschollenen Ehemann ihrer Mutter anfechten, während die Anfechtungsmöglichkeit der Mutter von einer gesetzlichen Änderung des geltenden Rechts abhängig bleibt. |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs ist die Nichtanpassung von Kreditzinsen durch Banken an geänderte wirtschaftliche Bedingungen in Österreich vor 1997 rechtswidrig, doch sind deswegen entstehende Ausgleichsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren verjährt. |
| Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Linz ist die Bezeichnung eines als anerkannter Flüchtling in Österreich lebenden Schwarzafrikaners durch einen Fahrzeuge kontrollierenden Polizisten als Scheißneger eine Ehrenbeleidigung, aber kein Verstoß gegen die Menschenwürde, weil damit nicht das Lebensrecht abgesprochen wird. |
| Die Vereinigten Staaten von Amerika legen im Streit um Stahlzölle Berufung gegen die Schiedsentscheidung der Welthandelsorganisation zu Gunsten der Europäischen Union ein. |
| Nach einer Übereinkunft der Zentralstelle für private Überspielungsrechte und dem Branchenverband Bitkom müssen Hersteller und Einführer von DVD-Brennern in Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2003 für jeden DVD-Brenner 9,21 Euro Urheberabgabe leisten. |
| Thomas Mann und Kay Wächter werden Richter am Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. |
| Jan Dirk Harke wird in Passau für bürgerliches Recht, römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitiert. |
| Frau Dr. Sudabeh Kamanbrou wird in Göttingen für bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre habilitiert. |
| Christof Krewer wird in Saarbrücken für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Europarecht habilitiert. |
| Sebastian Müller-Franken wird in Passau für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Steuerrecht habilitiert. |
| Die NATO übernimmt von Deutschland und den Niederlanden den Oberbefehl über die ausländischen Truppen in Afghanistan. |
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| 2003-08-10 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfordert ein faires Verfahren im Allgemeinen, dass der Angeklagte ausreichend Gelegenheit erhält, die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen (z. B. eines sexuell missbrauchten Kindes) entweder bei dessen Aussage oder später anzugreifen und Fragen an ihn zu stellen (37335/1997 19. Oktober 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verletzt ein Mitgliedstaat (z. B. Luxemburg), der keine Auskunft über die genauen Anwendungsvoraussetzungen eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu einem Beruf erteilt, europäisches Recht (C-478/2001 6. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann der Antrag auf Zulassung der Berufung verworfen werden, wenn die Begründung innerhalb der Frist bei dem Oberverwaltungsgericht, nicht aber bei dem Verwaltungsgericht eingeht (1 BvR 310/2003 3. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss beim Fehlen tragfähiger Gründe für eine zutreffende Annahme von Gefahr im Verzug von rechtswidriger Annahme von Gefahr im Verzug ausgegangen werden (2 BvR 1845/2000 3. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands nimmt der infolge Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktiv Sterbehilfe (z. B. durch Verpacken in Plastik und Einlegen in einen Müllcontainer) Leistende nicht an einer tatbestandlichen Selbstgefährdung teil (5 StR 66/2003 20. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt eine die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründende Divergenz nur vor, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung besteht, von der das angefochtene Urteil abweicht (XI ZR 193/2002 8. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht unauffälliges Nachtatverhalten eines alkoholgewohnten Angeklagten der Annahme einer erheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit nicht in jedem Fall entgegen (5 StR 223/2002 15. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf ein Gesellschafterbeschluss über die Erhebung einer Ausschließungsklage gegen einen Mitgesellschafter aus wichtigem Grund einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen (unter Ausschluss der Stimme des Betroffenen) (II ZR 227/2000 13. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands bewirkt das Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht das Wiederaufleben ausgeschlossener privatrechtlicher Abwehransprüche (7 C 9/2002 24. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei Fortführung einer Außenprüfung nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist die Verjährung auch ohne Erlass einer neuen Prüfungsanordnung gehemmt (IV R 31/2001 13. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen nach den §§ 176,177 InsO grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, welche die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können (I R 33/2001 18. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungsteuer mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (IX R 58/2001 15. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein den Verzugszins für Wohngeldschulden abweichend vom Gesetz allgemein festlegender Eigentümerbeschluss nichtig (2 Z BR 144/2001 20. November 2002). |
| Nach Entscheidungen des Kammergerichts Berlin ist auch bei einem Syndikusanwalt eine den Bewerber in besonderer Weise für das Amt eines Notars auszeichnende Kenntnisse und Erfahrungen vermittelnde Tätigkeit zu berücksichtigen (Not 17/2001 11. Dezember 2002. 18/2001 11. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist unstreitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zuzulassen, wenn seine Zurückweisung zu einer offensichtlich unrichtigen Entscheidung führen würde (18 U 93/2002 10. Februar 2003). |
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| 2003-08-09 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Beschwerde Prinzessin Carolines von Hannover bzw. Monaco wegen Verletzung ihres Rechts auf Privatleben durch dieses nicht ausreichend schützende Urteile deutscher Gerichte zulässig (59320/2000 10. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf ein Berufungsbeklagter darauf vertrauen, dass ihn das der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen wollende Berufungsgericht so rechtzeitig darauf hinweist, dass er sich noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung darauf einstellen kann (1 BvR 2285/2002 12. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die gesetzliche Inhaltsbestimmung der Pflegebedürftigkeit verfassungsgemäß (1 BvR 1077/2000 22. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird ein die Grundlage für ein Rechtsgeschäft bildender Gesellschafterbeschluss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit seinem Zustandekommen mit Außenwirkung umgesetzt, wenn der Geschäftsführer und der Dritte bei der Beschlussfassung anwesend sind (II ZR 50/2001 5. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Antrag auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung die Verletzungsform beschreiben (I ZR 18/2000 23. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann ein deutlich mehr als 20 Prozent höheres Einkommen erzielender, minderjährige Kinder betreuender Elter zu Barunterhalt verpflichtet sein (11 UF 218/2002 2. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann von einer zwei 14 und 15 Jahre alte Kinder betreuenden Mutter im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht eine 2/3-Erwerbstätigkeit verlangt werden (11 UF 287/2002 11. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm sind die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmende Einkünfte auch dann in Höhe des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens in die Bemessung des nachehelichen Unterhalts einzustellen, wenn das Nettoeinkommen durch die kumulative Anwendung des Ehegattensplittingvorteils auf Grund Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen und des Realsplittingsvorteils wegen der Leistungen von Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten beeinflusst wird (10 UF 168/2002 21. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist keine Prozesskostenhilfe zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige vereinbarungsgemäß rechtzeitig die Unterhaltszahlungen überweist (20 [16] WF 44/2002 27. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann bei ungeklärten ausländischen Anrechten festgestellt werden, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfindet (11 UF 8/2003 1. April 2003). |
| Stummel, Dieter, Standardvertragsmuster zum Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. A. 2003 |
| Familienvermögensrecht, hg. v. Schröder, Rudolf/Bergschneider, Ludwig, 2003 |
| Meyer, Wolfgang, Arbeitsrecht für die Praxis, 10. A. 2003 |
| Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Mein Recht auf BAföG, 4. A. 2003 |
| Holznagel, Bernd, Recht der IT-Sicherheit, 2003 |
| Hakenberg, Waltraud, Grundzüge des europäischen Gemeinschaftsrechts, 3. A. 2003 |
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| 2003-08-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine einstweilige Anordnung zu einer vorläufigen Unterbringung kein Urteil, so dass dafür das Spruchrichterprivileg der Amtshaftung nicht gilt (II ZR 326/2002 3. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für den vom sozialhilfebedürftigen Schenker auf den Sozialhilfeträger übergeleiteten Rückforderungsanspruch des Schenkers gegen den Beschenkten der Zeitpunkt der zur Bewilligung von Sozialhilfe führenden Beantragung von Sozialhilfe maßgebend (X ZR 246/2002 20. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind bei rechtzeitiger Abmeldung eines mit Mängeln behafteten Kraftfahrzeugs keine Gebühren zu entrichten (10 S 619/2003 19. Mai 2003). |