| 2004-08-17 |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz darf die Polizei das Kraftfahrzeug eines alkoholisierten Kraftfahrzeugführers abschleppen lassen (7 A 11180/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kann ein schwer behinderter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes für sich verlangen (7 Sa 1099/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I kann der Käufer eines Personenkraftwagens vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer das Kraftfahrzeug nicht auf feststellbare Vorschäden untersucht hat (6 O 12298/2002 25. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I haftet mangels Verletzung der Aufsichtspflicht der Vater eines andere Kraftfahrzeuge durch Zerkratzen des Lackes beschädigenden Kindes nicht für den Schaden (6 S 578/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam darf die Deutsche Volksunion nicht mit Regine Hildebrandt werben (2 O 364/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz muss eine evangelische Dänin in Deutschland Kirchensteuer zahlen (2 K 453/2004 28. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg muss ein Finanzamt einen einem Finanzgericht unverständlichen Steuerbescheid aussetzen (III 114/2004). |
| † Dietrich Reinicke 10. Februar 1912-Dortmund 17. August 2004. |
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| 2004-08-16 |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen ist das kompendiumsartige Auflisten vieler Metatags ohne inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite wettbewerbswidrig (44 O 166/2003 26. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I kann ein Sozialhilfeträger von einem den Verkaufspreis für ein Hausgrundstück erbenden Enkel die Pflegeheimkosten seiner auf ihr lebenslanges Wohnrecht verzichtenden Großmutter erstattet verlangen (9 O 122/1994 10. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen ist eine Demonstration in Eisenach zu Ehren Rudolf Heßs genehmigt (13. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg fehlt bei einer befristeten Vermietung einer Wohnung zu einem sehr günstigen Preis an einen Angehörigen die Gewinnerzielungsabsicht (12 K 41/1998). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München ist eine einmalige Entschädigung eines Grundstückseigentümers für die Wertminderung durch eine Straße seitens des Staates steuerfrei (9 K 2400/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs müssen als Zaun verwendete, mit Kreosot behandelte Eisenbahnschwellen beseitigt werden (2003/07/0121). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Philippinen sind 19 Mitglieder Abu Sayyafs wegen eines Überfalls zum Tod verurteilt. |
| Renate Menk wird am 17. August 2004 als Nachfolgerin Walter Heintzmanns Präsidentin des Landgerichts Lüneburg. |
| Der Preis für ein Fass Öl der Sorte West Texas Intermediate steigt auf 46,91 Dollar. |
| Fritz Ossenbühl 70. |
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| 2004-08-15 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann es (nur) unter bestimmten Voraussetzungen angemessen sein, eine Beschwerde nach Art. 37 I lit. c EMRK auf der Grundlage einer einseitigen Erklärung der beklagten Regierung (z. B. der Türkei, 70000 Pfund Sterling zu zahlen,) im Register zu streichen, wenn der Beschwerdeführer die Fortsetzung der Prüfung wünscht (26307/1995 6. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands müsste eine als Genugtuung für eine Menschenrechtsverletzung (z. B. fette hässliche Griechenhure, fettes, hässliches Griechenscheißenstück) allenfalls ausreichende Entschuldigung jedenfalls vom Schädiger ausgehen (1 BvR 2098/2001 4. März 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands erzwingt § 15 IIIa BaföG nicht eine Auslegung, wonach eine Prognose über einen Studienerfolg nur bei der Abschlussförderung geboten ist (1 BvR 1371/2003 18. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands müssen an einer Genehmigungsaufforderung nach § 177 II 1 BGB grundsätzlich alle Vertragspartner des vollmachtlosen Vertreters darstellenden Personen mitwirken (V ZR 107/2003 2. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein vertraglich vereinbarter besonderer Netzzugang unverzüglich nach Vertragsschluss zu gewähren (6 C 1/2003 21. Januar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine am Arbeitsplatz geschlossene Arbeitsverhältnisbeendigungsvereinbarung kein Haustürgeschäft (2 AZR 135/2003 27. November 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist § 1 I Nr. 3 SchArbG verfassungsgemäß und europarechtsgemäß (222 Ss 108/2003 3. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gilt auch für die strafrechtliche Arrestanordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (2 Ws 105/2004 30. März 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist der durch die Anordnung der Nichtkürzung der Haare zwecks Überprüfung der Fahreignung erfolgende Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerechtfertigt (3 Bs 185/2003 27. August 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heilbronn haftet ein siebenjähriges Kind trotz Bestehens einer Haftpflichtversicherung nicht für einen von ihm im Straßenverkehr verursachten Schaden (7 S 1/2004 Wa 5. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Memmingen müssen gewerblich tätige Anbieter der Internetplattform eBay Verbrauchern ein Widerrufsrecht bzw. ein Rückgaberecht einräumen und die Verbraucher entsprechend belehren (1 H O 1016/2004 23. Juni 2004). |
| Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein übergibt die Funktionen des Staatsoberhaupts an Erbprinz Alois Philipp Maria. |
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| 2004-08-14 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf die Unmöglichkeit der Entscheidung schwieriger Fragen in kurzer Zeit durch das Bundesverfassungsgericht nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird und ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff in einem dinglichen Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (2 BvR 1012/2002 5. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands erfordert die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei objektiv willkürlichen oder unter Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte zu Stande gekommenen Entscheidungen eines Berufungsgerichts in Zivilsachen die Einlegung der auf Zulassung der Revision gerichteten Beschwerde, da sie nicht offensichtlich aussichtslos ist (1 BvR 138/2004 26. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haften die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Voraktiengesellschaft dem ersten Vorstand nicht nach § 41 I 2 AktG für die Vergütungsansprüche und gehört diese Vergütung nicht zu dem in der Satzung gesondert auszuweisenden Gründungsaufwand (II ZR 47/2002 14. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Beweisantrag die zu beweisenden Tatsachen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls spezifiziert bezeichnen (I ZR 196/2001 15. Januar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein noch nicht wertgestellte Zahlungseingänge ohne Weiteres einschließender Kontoauszug irreführend (3 U 38/2004 16. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle muss ein Streupflichtiger eine das Streuen unzumutbar machende Ausnahmelage beweisen (9 U 220/2003 27. Februar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Anbieterbehauptung Sorgenfrei ins Internet irreführend, wenn Viren- und Hackerangriffe nicht jedenfalls ganz weitgehend ausgeschlossen sind (3 U 40/2003 15. Januar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm verliert ein (im 9. Fachsemester Sozialarbeit) studierendes Kind seinen Anspruch auf weitere Finanzierung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, wenn es nicht im Einzelnen belegt, welche Veranstaltungen es besucht, welche Fachprüfungen es abgelegt und an welchen praktischen Ausbildungsabschnitten es teilgenommen hat (11 WF 146/2003 13. Februar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz darf über einen Feststellungsantrag nicht durch Grundurteil entschieden werden und fehlt einer Widerklage eines Arztes auf Erstattung der Kosten eines Detektivs, der die klagende Patientin als Simulantin entlarvt haben soll, das Rechtsschutzinteresse (5 U 331/2004 24. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die allgemeine Bezeichnung des Erzeugnisses eines Mitbewerbers als billiges Plagiat eine Meinungsäußerung, deren Verbot gerechtfertigt ist (29 U 4296/2003 11. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf ein Apotheker kein Parfüm verkaufen und seine Apotheke nicht zusätzlich als Parfümerie bezeichnen (1 U 549/2003-141 24. März 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heilbronn gilt das Haftungsprivileg des § 828 II 1 BGB nicht bei einem Auffahren eines neunjährigen Fahrradfahrers auf ein parkendes Kraftfahrzeug (1 S 9/2004 St 12. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen haften Eltern nicht aus Aufsichtspflichtverletzung, wenn ein sechsjähriges Kind sich von der Hand der Mutter löst, eigenmächtig über einen Radweg läuft und dadurch einen Schaden eines Radfahrers verursacht (9 C 521/2003 19. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Ettenheim ist ein nach einem zu Informationszwecken erbetenen Angebot auf einer privaten Baustelle abgeschlossener Vertrag über Türen und Fenster ein widerrufbares Haustürgeschäft (1 C 270/2003 20. April 2004). |
| Müller, Horst, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A. 2004 |
| Beckmann, Roland Michael/Matusche-Beckmann, Annemarie, Versicherungsrechts-Handbuch, 2004 |
| Berlit, Wolfgang, Wettbewerbsrecht, 5. A. 2004 |
| Handbuch des Wettbewerbsrechts, hg. v. Gloy, Wolfgang/Loschelder, Michael, 3. A. 2004 |
| Kloepfer, Michael, Umweltrecht, 3. A. 2004 |
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| 2004-08-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine vermietende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung beteiligtenfähig und klagebefugt und ist ein Mietvertrag zwischen einer Gesellschaft und einem Gesellschafter steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit dem Gesellschafter das Mietgrundstück nach § 39 II Nr. 2 AO 1977 anteilig zuzurechnen ist (II X R 83/2000 18. Mai 2004). |