| 2006-11-27 |
| Die Staatsanwaltschaft Rostock verlangt für Steuerverstöße bei Plasma Select 500000 Euro Geldbuße. |
| Wingas. Gasunion und Saarferngas sagen die Einhaltung der vom Bundeskartellamt Deutschlands geforderten Gasvertragsbedingungen für die Zukunft zu. |
| Die Bundesrechtsanwaltskammer Deutschlands befürwortet den Ausschluss der schlechteren Absolventen des Bacherlorstudiums vom weiterqualifizierenden, mit dem (ersten) Staatsexamen endenden Masterstudium der Rechtswissenschaften. |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreichs ist für den Ausschluss einzelner Wohnungen in einer Wohnungseigentumsanlage als Ferienwohnsitz ein einstimmiger Beschluss aller Wohnungseigentümer erforderlich. |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreichs muss über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen sudanesischen Moslem die zuständige Behörde Kärntens neu entscheiden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Griechenlands ist Leonidas Sampanis wegen Dopings zu sechs Monaten Haft verurteilt. |
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| 2006-11-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich unverhältnismäßig und verletzt den Rechtsanwalt in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (2 BvR 1141/2005 7. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands löst nach einer Beurkundung einer Bestellung einer Grundschuld durch einen Notar die Einholung einer notwendigen Rangrücktrittserklärung keine zusätzliche Gebühr nach § 147 II KostO aus (V ZB 87/2005 13. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Therapieverweigerung oder ein Behandlungsabbruch im Vollzug eine neue Tatsache sein (5 StR 113/2006 11. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist nach Erlass eines Versäumnisurteils, Einspruch des Gegners und Ausbleiben des Gegners im Termin zur mündlichen Verhandlung für die Terminsgebühr RVG VV Nr. 3104 einschlägig (VIII ZB 108/2005 7. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann bei nachvollziehbarem Bezug zur Organisation und zum Inhalt der auszuführenden Arbeiten ein Betriebsübernehmer ein geändertes Anforderungsprofil gegenüber einem Wiedereinstellungsanspruch einwenden (8 AZR 299/2005 4. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands setzt die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus (II R 1/2005 19. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss einem Eintragungseintrag einer Aktiengesellschaft anwaltlicher Tätigkeit nicht zwingend eine Zulassung der Gesellschaft zur Rechtsanwaltschaft beigefügt werden (15 W 213/2005 26. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung nicht isoliert Gegenstand einer Beschwerde sein (15 W 472/2005 23. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist zuständiges Amtsgericht nach § 33 II HessSOG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene vor der Vorführung festgehalten wird, nicht das Amtsgericht, in dessen Bezirk er ergriffen worden ist (20 W 224/2006 2. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hat ein in einem Heim untergebrachtes Kind in diesem Heim seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort, wenn eine Rückkehr zum sorgeberechtigten Elternteil nicht beabsichtigt ist (33 AR 7/2006 12. Juli 2006). |
| In der Schweiz stimmt eine knappe Mehrheit (zum Teil mit SMS) für die Zahlung von 63 Millionen Euro jährliche Finanzhilfe für die neuen Mitglieder der Europäischen Union in Mitteleuropa und Osteuropa in den nächsten zehn Jahren als Ausgleich für wirtschaftliche Vorteile aus bilateralen Verträgen der Schweiz mit der Europäischen Union. |
| Nach einem Beschluss des Landtags Thüringens können Läden von Montag 0 Uhr bis Samstag 20 Uhr öffnen. |
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| 2006-11-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verweigerung einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Verfahren gegen die Erhebung einer Langzeitstudiengebühr unter Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen eine etwaige Exmatrikulation wegen Nichtzahlung der Studiengebühr verfassungswidrig (1 BvR 2089/2005 14. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist nach Erklärung der Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde durch einen Vertreter die Zwangsvollstreckung nur bei mindestens gleichzeitiger Zustellung der Vollmacht oder der Genehmigung des Schuldners zulässig (V ZB 76/2006 21. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Schuldner grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für zu erwartende Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden (IX ZB 24/2006 21. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfüllt die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden aus der Mitte des Aufsichtsrats nicht den Zurechnungstatbestand des § 30 II 1 WpÜG (II ZR 137/2005 18. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht die Schutzklausel des § 7 III 2 UVG der Titulierung der übergangenen Unterhaltsansprüche auch dann nicht entgegen, wenn der Unterhaltspflichtige über den geschuldeten laufenden Unterhalt hinaus nicht leistungsfähig ist (XII ZR 26/2004 23. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Fehlen der Eröffnungsvoraussetzungen eines Insolvenzverfahrens im Zeitpunkt der Eröffnung der Eröffnungsbeschluss aufzuheben und kann ein nachträglicher Wegfall des Insolvenzgrundes nur im Verfahren des § 212 InsO geltend gemacht werden (IX ZB 204/2004 27. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands genügt bei § 1 V 1 KSchG eine erst nach Unterzeichnung erfolgende Zusammenheftung zweier Schriftstücke dem Schriftformerfordernis nicht (2 AZR 520/2005 6. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann für eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit auch nach Beginn der Elternzeit verlangt werden (9 AZR 278/2005 9. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands erfüllt die Beseitigung eines Brutreviers den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand des § 42 I Nr. 1 BNatSchG (9 A 28/2005 21. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann bei rechtskräftiger Entscheidung über einen Einkommensteueranspruch auch ein fristgerechter Antrag auf Veranlagung nach § 46 II Nr. 8 EStG keine erneute Entscheidung über diesen Anspruch herbeiführen (VI T 17/2005 22. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann bei unverschuldeter Unkenntnis der Frist für den Antrag auf Veranlagung nach § 46 II Nr. 8 EStG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (VI R 51/2004 22. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist die Auskunftspflicht des § 1379 I BGB grundsätzlich durch ein vollständiges Verzeichnis zu erfüllen und ist eine Verurteilung zu einer Vorlage von Belegen nur dann vollstreckbar, wenn die die Belege so bestimmt bezeichnet sind, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren eindeutig ist (10 WF 142/2006 6. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen fällt bei Wegfall der Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs die Geschäftsgrundlage für eine Gesamtschuldnerausgleichsvereinbarung der betreffenden Beteiligten weg (4 W 24/2006 21. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist die Barwertverordnung verfassungsgemäß (10 UF 201/2006 25. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle muss ein Rechtsanwalt bei mehreren Faxnummern eines Gerichts und Störung der Übermittlung durch eine Faxnummer die Übermittlung über die anderen Faxnummern versuchen (10 UF 159/2006 25. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Erinnerung nach § 56 RVG nicht fristgebunden (6 WF 137/2006 26. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist ein sich nicht mehr erkennbar der Allgemeinheit zur ärztlichen Versorgung in einer selbständigen Praxis anbietender Arzt kein niedergelassener Arzt (5 U 53/2006 19. Juli 53/2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kann ein Rechtsanwalt nicht in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Notar in eine Partnerschaftsgesellschaft einbezogen werden (8 W 521/2005 9. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin besteht ein berechtigtes Informationsinteresse auch bei einer Hochzeit einer bekannten Persönlichkeit nicht in jedem Fall (27 O 574/2006 6. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg kann bei Verschweigen einer demnächst zu verbüßenden achtmonatigen Haftstrafe eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahrs geschieden werden (1 F 50/2006 20. Juli 2006). |
| *Köhler, Helmut, BGB Allgemeiner Teil, 30. A. 2006 |
| *Kogel, Walter, Strategien beim Zugewinnausgleich, 2. A. 2007 |
| *Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht, hg. v. Hopt, Klaus J., 3. A. 2007 |
| *Fischer/Reich, Der Künstler und sein Recht, 2. A. 2007 |
| *Detterbeck, S., Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. A. 2006 |
| *Storz, Karl-Alfred, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens. Leitfaden für Gläubiger, Schuldner und Rechtspfleger, 10. A. 2007 |
| *Breuer, Wolfgang, Insolvenzrechts-Formularbuch, 3. A. 2007 |
| *Wurm/Wagner/Zartmann, Das Rechts-Formular-Buch, 15. A., 2007 |
| *Weigell/Brand/Safarik, Investitions- und Steuerstandort Schweiz, 2. A.. 2007. X, 325 S. |
| *Anwalt – Kommentator – Entdecker, hg. v. Henne, Thomas u. a., 2006 |
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| 2006-11-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber täuscht, dass ein Betriebsübergang geplant sei, indem er wahrheitswidrig vorspiegelt, der Betrieb solle stillgelegt werden (8 AZR 349/2006 23. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann nach Kündigung durch den Arbeitgeber und späterem gerichtlichem Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung nicht mit der vorausgegangenen Kündigung begründen (6 AZR 394/2006 23. November 2006). |