Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR). Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 3 Karton 135-277f., hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Rasche, Ulrich. Erich Schmidt, Berlin 2016. 883 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der anfangs königlicher Hofrat oder kaiserlicher Hofrat genannte Reichshofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern 1497 begründete Hofrat des Königs bzw. Kaisers des Heiligen römischen Reiches in Wien. Er entstand kurz nach dem von den Reichsständen dem Kaiser 1495 abgezwungenen Reichskammergericht. In der Rechtsgeschichtswissenschaft stand er lange im Schatten des Reichskammergerichts, dessen wichtigste Quellen in der jüngeren Vergangenheit leichter greifbar gemacht wurden.

 

Dieser wissenschaftsgeschichtliche Vorsprung wird in den letzten Jahren auf Grund des besonderen Einsatzes Wolfgang Sellerts aber wieder eingeholt, der sich mit Unterstützung Werner Ogris‘ sowie der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Universität Wien und dem österreichischen Staatsarchiv um die Erschließung der Akten des Reichshofrats hervorragend verdient gemacht hat. Dementsprechend werden seit 2008 die Akten des kaiserlichen Reichshofrats in verschiedenen Serien ediert. Der vorliegende dritte Band der Serie (II) Antiqua hat bei Erscheinen unmittelbar das Interesse eines vorzüglichen Sachkenners erweckt, so dass es an dieser Stelle genügt, in wenigen allgemeinen Bemerkungen vorweg auf ihn aufmerksam zu machen.

 

Im kurzen Vorwort weist Wolfgang Sellert eingangs darauf hin, dass der Band 1153 in 150 Kartons verwahrte Akten der Klägerbuchstaben K-M in einem Gesamtumfang von 143432 häufig schwer lesbaren, nicht selten ungeordneten Blättern verzeichnet. Er beginnt mit einem Streit des Klosters Kaisheim mit der Stadt Ulm aus den Jahren 1677 bis 1682 um die von der Stadt eingezogenen Abgaben für Einquartierungen  der Kaisheimer Untertanen in Aichen, Nellingen, Langenau und Asselfingen und endet mit einer Appellation gegen ein Urteil der Magdeburger Regierung zu Halle von 1676 in einem Streit um eine Schuld einer Innung gegenüber der Magdeburger Schule. Sechs Indizes (chronologische Konkordanz von 1471 bis 1787, Register der weit mehr als 100 Reichshofratsagenten, Register der mehr als 50 Vorinstanzen, juristischen Fakultäten und Schöppenstühle, Personenregister und Ortsregister, Sachregister, Signaturenkonkordanz) schließen die wichtige editorische Leistung des verdienstreichen Bearbeiters benutzerfreundlich auf, so dass insgesamt ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Quellengrundlage der Geschichte des Reichshofrats gewonnen ist, auch wenn das Ende noch einigermaßen fern scheint.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler.