Juristisches Wörterbuch, 12. Auflage 2003
Ob jemand Jurist und
Nichtjurist ist, kann man beispielsweise einfach daran erkennen, ob er zwischen
Eigentum und Besitz unterscheidet oder nicht. Dies beruht darauf, dass den
Juristen ein in jahrelanger Ausbildung erworbenes Fachwissen zu eigen ist. Sein
Inhalt kommt in einer besonderen Fachsprache zum Ausdruck.
Ihre Eröffnung für jedermann ist ein berechtigtes Anliegen. Ihm dient das
vorliegende Werk, indem es den gesamten Grundrechtswortschatz aller Sachgebiete
zu einer logistisch intendierten Einheit zusammenfasst. Zu diesem Zweck stellt
es mehr als 5000 Rechtswörter in klarer und einprägsamer Kürze in
alphabetischer Reihenfolge dar.
Das einzelne Rechtswort erklärt es durch eine schlichte, logischerweise
umkehrbare Gleichung. Dazu werden durchgehend höhere Gattung und
kennzeichnendes Artmerkmal verwendet (z. B. Frau ist der weibliche Mensch).
Darüber hinaus werden alle wesentlichen Zusammenhänge angesprochen und
Vertiefung und Kontrolle durch zahlreiche allgemeine und besondere
Literaturhinweise eröffnet.
Die zwölfte Auflage bringt
das Werk auf den aktuellen Stand.
Die Interlex-Zielwörterbücher Rechtsenglisch (5. Auflage 2001), Rechtsfranzösisch (3.
Auflage 2001), Rechtsitalienisch (1996), Rechtsspanisch (2. Auflage 2003),
Rechtsrussisch (2001), Rechtspolnisch (2001), Rechtstürkisch (2002) und
Rechtschinesisch (2002) ermöglichen sein Verständnis vom Englischen,
Französischen, Italienischen, Spanischen, Russischen, Polnischen, Türkischen
und Chinesischen her. Etymologisches Rechtswörterbuch (1995) und Lexikon der
europäischen Rechtsgeschichte (1997) sichern die sprachgeschichtliche Grundlage
und die sachgeschichtliche Grundlage ab.