Juristisches Wörterbuch, 14. Auflage 2007

Ob jemand Jurist und Nichtjurist ist, kann man beispielsweise einfach daran erkennen, ob er zwischen Eigentum und Besitz unterscheidet oder nicht. Dies beruht darauf, dass den Juristen ein in jahrelanger Ausbildung erworbenes Fachwissen zu eigen ist. Sein Inhalt kommt in einer besonderen Fachsprache zum Ausdruck.
Ihre Eröffnung für jedermann ist ein berechtigtes Anliegen. Ihm dient das vorliegende Werk, indem es den gesamten Grundrechtswortschatz aller Sachgebiete zu einer logistisch intendierten Einheit zusammenfasst. Zu diesem Zweck stellt es mehr als 5000 Rechtswörter in klarer und einprägsamer Kürze in alphabetischer Reihenfolge dar.
Das einzelne Rechtswort erklärt es durch eine schlichte, logischerweise umkehrbare Gleichung. Dazu werden durchgehend höhere Gattung und kennzeichnendes Artmerkmal verwendet (z. B. Frau ist der weibliche Mensch). Darüber hinaus werden alle wesentlichen Zusammenhänge angesprochen und Vertiefung und Kontrolle durch zahlreiche allgemeine und besondere Literaturhinweise eröffnet.

Die zwölfte Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand.
Die Interlex-Zielwörterbücher Rechtsenglisch (5. Auflage 2001), Rechtsfranzösisch (4. Auflage 2004), Rechtsitalienisch (2. A. 2004), Rechtsspanisch (2. Auflage 2003), Rechtsrussisch (2001), Rechtspolnisch (2001), Rechtstürkisch (2002), Rechtschinesisch (2002), Rechtstschechisch (2004), Rechtsgriechisch (2004), Rechtsungarisch (2004) und Rechtsfinnisch (2004) ermöglichen sein Verständnis vom Englischen, Französischen, Italienischen, Spanischen, Russischen, Polnischen, Türkischen, Chinesischen, Griechischen, Ungarischen und Finnischen her. Etymologisches Rechtswörterbuch (1995) und Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte (1997) bzw. Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte (2. A. 2004) sichern die sprachgeschichtliche Grundlage und die sachgeschichtliche Grundlage ab.

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