Verfassungsrechtliche Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht, hg. v. Schmoeckel, Mathias (= Schriften zum Notarrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2009. 153 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Es erfüllt, so beginnt die Vorbemerkung des Herausgebers, die Mitglieder der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn mit Stolz und Freude, dass wir durch die Anregung und mit der Unterstützung der rheinischen Notare zum 1. Januar 2006 ein rheinisches Institut für Notarrecht einrichten konnten. Die Förderung des Instituts wird durch die deutsche notarrechtliche Vereinigung bewirkt, die insoweit durch die linksrheinischen Notare in der rheinischen Notarkammer, der Koblenzer Notarkammer sowie der saarländischen Notarkammer getragen wird. Damit gibt es nun - neben dem zentralen Institut in Würzburg - nach München, Berlin und Jena vier regionale Institute, die zum gegenseitigen Wohle von Praxis und Wissenschaft dem Notarrecht gewidmet sind.

 

Das dem linksrheinischen Nurnotariat des französischen Rechts und der preußischen Rheinprovinz gewidmete Institut soll sich der wissenschaftlichen Erforschung von Fragen auf allen für die Tätigkeit der Notare und die Vertragsgestaltung bedeutsamen Rechtsgebieten widmen und insbesondere durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Tagungen Fragestellungen erörtern, die für die notarielle Praxis erheblich sind. Außerdem sollen wissenschaftliche Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet angeregt und gefördert werden. Die erste Tagung am 4. November 2006 eröffnete das Institut offiziell.

 

Bei dieser Gelegenheit wurden insgesamt sieben Referate gehalten. Wolfgang Durner befasste sich mit dem Thema Rechtsgestaltung und Grundrechte, Hermann Nehlsen auf Grund seines von dem jüngeren Sohn des verstorbenen 7. Fürsten im Hause Leiningen 1992 erbetenen Gutachtens mit der Einwirkung von Grundrechten auf die Gültigkeit von Verfügungen von Todes wegen am Beispiel von Heiratsklauseln, Roland Wendt mit dem Behindertentestament (als Auslaufmodell?), Gerhard Otte mit offenen Fragen testamentarischer Schiedsgerichtsbarkeit, Brigitta Jud mit der Vorsorgevollmacht im internationalen Rechtsverkehr, Adolf Reul mit Grundrechten und Vertragsfreiheit im Gesellschaft5srecht sowie Mathias Schmoeckel mit der Sittenwidrigkeit auf Grund unzumutbaren Druckes auf den benannten Erben. Der vielseitige, praktisch interessante Band hätte durch ein Register an praktischer Verwendbarkeit noch gewinnen können.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler