Verfassungsgeschichte in Europa. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006, hg. v. Neuhaus, Helmut (= Beiheft zu „Der Staat“ 18). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Band enthält die in der evangelischen Akademie Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006 gehaltenen, überarbeiteten und mit Fußnoten versehenen Vorträge einer von Diethelm Klippel konzipierten und organisierten Tagung. Bedauerlicherweise fehlt Eckhart Hellmuths Betrachtung der englischen Verfassungsgeschichte des 18. Jahrhunderts. Auch die Diskussion konnte leider nicht abgedruckt werden.

 

Insgesamt umfasst der Band neun Untersuchungen. Sie betreffen teils einzelne Staaten, teils einzelne Sachfragen. Alles in allem liegt das Schwergewicht aus einsichtigen Gründen auf dem deutschen Sprachraum.

 

Dabei beginnt Helmut G. Walther mit dem Thema Heiliges römisches Reich und Nationalstaat im Mittelalter und betrachtet ein altes Deutungsmuster unter europäischen Gesichtspunkten neu. Danach wendet sich Horst Pietschmann der Verfassungsentwicklung der spanischen Monarchie im 18. Jahrhundert, Jörn Leonhard den Perspektiven der Verfassungsgeschichten Frankreichs und Großbritanniens seit dem 19. Jahrhundert, Anna Gianna Manca der neuesten italienischen Verfassungsgeschichte und der parlamentarischen Regierung im Königreich Italien (1861-1922) und Christian Neschwara der Verfassungsgeschichte in Österreich sowie den Entwicklungstendenzen und dem aktuellen Stellenwert in den Rechtsfakultäten zu. Andreas Kley und Christian Kissling betrachten das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Geschichtsphilosophie, Ewald Grothe neue Wege der Verfassungsgeschichte in Deutschland und Christian Waldhoff Stand und Perspektiven der Verfassungsgeschichte in Deutschland aus der Sicht der Rechtswissenschaft, während Ulrike Müßig am Ende Forschungsaufgaben, Probleme und Methoden einer europäischen Verfassungsgeschichte im Rahmen eines kulturalistischen Forschungsansatzes beschreibt.

 

Insgesamt werden damit unterschiedliche interessante Fragen angesprochen. Dies führt erfreulicherweise zu zahlreichen neuen Einsichten. Am Ende wird die Satzung abgedruckt und ein Verzeichnis der 182 Mitglieder geboten, während ein Sachregister leider anscheinend nicht möglich war.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler