Urkundenbuch der Stadt Braunschweig Band 8/I, II 1388-1400 samt Nachträgen, bearb. v. Dolle, Josef (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 240). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. 1563, 1565-1843 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das 1031 erstmals urkundlich erwähnte, aus Altstadt, Neustadt, Sack, Hagen und Altewieck zusammengewachsene, bei der um 1000 erbauten, 1134 genannten Burg Tanquarderoth liegende Braunschweig wurde im 15. Jahrhundert, obwohl es nie Reichsstadt war, wie eine Reichsstadt zu Reichstagen geladen sowie unmittelbar zur Reichssteuer herangezogen und unterhielt trotz ihrer Zugehörigkeit zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg enge Beziehungen zum Kaiser. Entsprechend seiner großen politischen Bedeutung beschenkte es sich mit einem eigenen Urkundenbuch, dessen erster von L. Hänselmann bearbeiteter Band 1872 der Öffentlichkeit übergeben werden konnte. Seitdem sind in nicht völlig gleichmäßigen, aber doch insgesamt anerkennenswerten Fortschritt weitere Bände erschienen, von denen beispielsweise der fünfte Band von Friedrich Ebel in Band 113 (1996), 492 dieser Zeitschrift besprochen wurde.

 

Inzwischen liegt der achte Band des Urkundenbuchs vor, der den Zeitraum von 1388 bis 1400 samt Nachträgen umfasst. Er übernimmt die Editionsgrundsätze der Vorgängerbände, so dass der Bearbeiter auf sie in seiner kurzen Vorbemerkung verweisen kann. Das Quellenmaterial entstammt hauptsächlich dem Stadtarchiv Braunschweig (Urkunden, Stadtbücher, gelehrte Sammlungen), doch wurden einerseits Quellen aus 28 weiteren Institutionen (von Hannover bis Kopenhagen und Frankfurt am Main) herangezogen, während andererseits Schoßregister und Stadtrechnungen wegen ihres Umfangs  ausgeschlossen und einem gesonderten Band vorbehalten wurden und auch auf die Wiedergabe der Inschriften verzichtet wurde.

 

Die Edition lehnt sich formal weitgehend an moderne Editionsmaßstäbe an. Die Quellen werden, soweit möglich, im vollen Text wiedergegeben. Bei den Urkunden und Briefen wird durch ein Kurzregest auf den Inhalt verwiesen, während bei den Degedingsbüchern, den Verfestungsbüchern und Neubürgerbüchern auf ein Regest verzichtet wird.

 

Die Edition beginnt mit einem Ausdruck aus dem dritten Degedingbuch der Altstadt (Nr. 1, 1388). Sie endet mit einer Bitte des Rates zu Braunschweig an Bürgermeister und Rat zu Lüneburg, die von Braunschweiger Bürgern in Lüneburg gekauften Güter auszuhändigen (Nr. 1530, 14. Dezember am Ende des 14. Jahrhunderts). Die 59 Nummern von 1531 bis 1589 erfassen Nachträge von 1193-1201 bis 15. Juni 1387.

 

Wegen des erheblichen Umfangs sind die Register einem eigenen schmäleren Band anvertraut. Sie betreffen die Personennamen und Ortsnamen sowie ausgewählte Sachen und Wörter. Dem Bearbeiter ist sehr dafür zu danken, dass er in den Bänden 5-8 das wichtige Unternehmen des Urkundenbuchs Braunschweigs in beeindruckender Weise gefördert hat, so dass für alle Forschungen zur Geschichte Braunschweigs eine weitreichende, verlässliche, elegant gestaltete Grundlage zur Verfügung steht.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler