Steiner, Matthias Günter, Die Klöster und ihr Wirken - eine der Wurzeln des Stiftungswesens? (= Rechtshistorische Reihe 387). Lang Frankfurt am Main 2009. X, 420 S., mit CD. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach betreute, im August 2008 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena angenommene Dissertation des 1973 in Jena geborenen, inzwischen als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie geht nach der Einführung und Problemstellung von Hans Liermanns 1963 erschienenen Handbuch des Stiftungsrechts als dem bedeutendsten zusammenfassenden Werk zur Geschichte des Stiftungsrechts aus, das mit seiner Materialfülle durch „die nachfolgend herausgebrachten Abhandlungen“ nicht ersetzt werden könne. Deswegen sei ein Neudruck 2002 notwendig gewesen, obwohl Liermanns Sichtweise der rechtsgeschichtlichen Bedeutung der christlichen Klöster für die Entwicklung des mittelalterlichen Stiftungswesens fraglich sei und deswegen an Hand Thüringens und der angrenzenden Landschaften überprüft werden soll.

 

Gegliedert ist die Arbeit in zwei verschieden gewichtige Teile. Zunächst behandelt der Verfasser ohne weitere Unterteilung im Inhaltsverzeichnis die geistigen Grundlagen des mittelalterlichen Stiftungswesens, wobei er die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die Herausbildung des den Germanen zunächst unbekannten Stiftungswesens erst nach der Christianisierung mit der Ausbreitung der auf die griechischen Kirchenväter zurückgehenden Lehre von der portio Christi einsetzen lässt. Danach untersucht er ausführlich Kloster und Stiftung im Mittelalter in Thüringen.

 

Dabei beginnt er mit dem Seelgerät, wendet sich danach den Seelgerätsstiftungen und den klösterlichen Altarpfründestiftungen zu und fragt abschließend danach, ob das Kloster des Mittelalters als Träger großer, kirchlich gewidmeter Vermögensmassen ein Kristallisationskern stiftungsrechtlicher Gedanken und Institutionen gewesen sei. Im Ergebnis gelangt er unter Aufzeigen des Wandels in den Vorstellungen und im Rechtsdenken der Menschen zu der Erkenntnis, dass, wenn man das Gesamtbild der Entwicklung ins Auge fasse, in dem Wirken der Klöster zu einem guten Teil der Mutterboden für all das zu erblicken ist, was dem modernen Stiftungsrecht zum selbstverständlichen Besitz geworden ist. Diese ansprechende Überlegung wird durch einen ziemlich umfangreichen Quellenanhang (S. 205-388) und eine dem Buch beiliegende Compact Disc abgestützt.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler