Stein, Lorenz von, Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts, hg. v. Schliesky, Utz. Mohr (Siebeck) 2010. XXXVIII, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Lorenz von Stein wurde in Borby bei Eckernförde in Dänemark am 15. November 1815 als uneheliches Kind der Anna Juliana Elisabeth Stein (geborene Helms) und des Offiziers Lorenz Jacob von Wasmer geboren, kam mit sechs Jahren in ein militärähnliches, pädagogisch geführtes Pflegeheim und wechselte unter Fürsorge des Leiters 1832 mit einem Stipendium des Königs auf die Lateinschule in Flensburg. Nach dem Abitur studierte er mit Stipendien in Kiel und Jena Philosophie, promovierte in Kiel 1840 über die Geschichte des dänischen Zivilprozesses und das heutige Verfahren und begann nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Frankreich, als dessen Ergebnis er ein Werk über den Sozialismus und Kommunismus des heutigen Frankreichs vorlegte, in Kiel im Wintersemester 1843/1844 als Privatdozent der juristischen Fakultät mit Vorlesungen. Seine am 20. 4. 1846 erreichte Stellung als außerordentlicher Professor der Staatswissenschaften in der philosophischen Fakultät verlor er wegen seiner Beteiligung an der schleswig-holsteinischen Erhebung 1852, konnte aber in Wien am 22. 3. 1855 eine ordentliche Professur der politischen Ökonomie gewinnen, auf der er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1885 Rechtsphilosophie, Finanzwissenschaft, Nationalökonomie und Verwaltungslehre anbot und umfangreiche Lehrbücher der Verwaltungslehre und der Finanzwissenschaft erarbeitete.

 

In der Folge erinnerte man sich auch in der Heimat an diesen großen, auf Grund seines Einsatzes für Modernisierung verlorenen Sohnes und errichtete zu seinem Gedenken ein Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Universität Kiel. Als geschäftsführendes Vorstandsmitglied setzte sich Utz Schliesky (Kiel *1966), nach Studium, Promotion und Habilitation in Kiel seit 2009 Direktor des schleswig-holsteinischen Landtags, besonders für das Gedenken an den bedeutenden Gelehrten ein. Eine sehr erfreuliche Frucht dieser Vermächtniswahrung ist die Neuausgabe des Handbuchs der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts auf Grund der ersten Auflage des Jahres 1870.

 

Nach einem kurzen Vorwort bietet der Herausgeber eine ansprechende Einleitung. In ihr führt er nicht nur die wesentlichen Lebensdaten Lorenz von Steins in gelungener Auswahl an, sondern ordnet den Gelehrten auch umsichtig ist die eigene Zeit ein und hebt überzeugend die bleibenden Erkenntnisse hervor, von denen Rechtssoziologie, Verwaltungslehre und auch Verwaltungsrecht noch heute zehren. Die moderne Edition des insgesamt in Einleitung - Begriff der inneren Verwaltung und der vollziehenden  Gewalt (die innere Verwaltung - Einleitung, die vollziehende Gewalt - Begriff und Wesen) sowie die innere Verwaltung - Begriff und allgemeiner Teil (die innere Verwaltung, das System der inneren Verwaltung) gegliederten, zu den Klassikern der juristischen Literatur zu zählenden Werkes ermöglicht jedermann ohne Schwierigkeiten die eigene Auseinandersetzung mit den Gedanken Steins, die vielleicht durch ein zusätzliches Sachregister noch erleichtert hätte werden können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler