LaCroix, Alison L., The Ideological Origins of American Federalism. Harvard University Press, London 2010. V, 312 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Verfasserin ist Assistant Professor of Law an der University of Chicago Law School. 1996 erwarb sie ihren BA in Geschichte mit der Bewertung summa cum laude an der Yale University, 1999 ihren JD an der Yale Law School, an der sie auch als Essays Editor des Yale Law Journal und als Managing Editor des Yale Journal of Law and Humanities wirkte. Danach war sie im litigation department der weltweit vertretenen business law firm Debevoise & Plimpton tätig, ehe sie 2001 nach Harvard wechselte, wo sie 2003 ihren AM in Geschichte und 2007 ihren PhD in Geschichte erwarb, so dass sie auf Grund dieser beeindruckenden Qualifikationen zunächst für Legal History an die New York University School of Law und wenig später nach Chicago berufen wurde.

 

Dessenungeachtet sind die Ideological Origins of American Federalism ihre erste größere Arbeit, die Europa erreicht. Sie betreffen aber auch eine hier sehr interessante Frage, weil in den Anfängen der formellen Verfassungsbildung enge Wechselwirkungen vor allem zwischen Großbritannien, Frankreich und den ihre Unabhängigkeit ertrotzenden nordamerikanischen Kolonien bestanden. Für die Vereinigten Staaten von Amerika sieht die Verfasserin federalism bereits im ersten Satz ihrer Einleitung everywhere and nowhere in American legal and political history.

 

Gegliedert ist die zu wichtigen neuen Erkenntnissen führende Untersuchung in insgesamt sechs Abschnitte. Dabei steht am Beginn die föderalistische Idee als solche und folgen die Teilung der gesetzgebenden Gewalt, die Debatten über die Souveränität, die Federated Union, die Autorität der Zentralregierung und die Rechtsprechung als gewichtiges Feld der Auseinandersetzung aufeinander. Im Nachwort sieht die Verfasserin insgesamt die Föderalismusidee als entzaubert an, weil sie nicht erst mit der Verfassungsbildung, sondern bereits Jahrzehnte zuvor ihren Anfang nahm.

 

Diese neue Sicht wird dadurch ermöglicht, dass die Verfasserin auf die kolonialen Anfänge zurückgreift und sie mit der anschließenden revolutionären und konstitutionellen Entwicklung verbindet. Dementsprechend reichen ihre wichtigsten Fallentscheidungen von 1728 bis fast zur Gegenwart, wenn auch die Jahre zwischen 1773 und 1893 im Mittelpunkt stehen. Als Quellen verwertet sind dabei etwa auch Bodin, Blackstone, Grotius, Hobbes, Locke, Montesquieu und Pufendorf.

 

Vielleicht nicht unbedingt erforderlich wäre die technische Trennung der am Ende angefügten Anmerkungen vom zugehörigen Text gewesen. Dennoch wäre der Verfassserin zu wünschen, dass ihr Werk auch in Europa auf das ihm gebührende Interesse stößt. Dies könnte sicherlich zu einem besseren Verständnis der gesamten föderalen Entwicklung beitragen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler