Koller, Michael, Not kennt kein Gebot. Entstehung - Verbreitung - Bedeutung eines Rechtssprichworts (= Recht und Kultur 7). Lit, Münster 2009. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

„Not kennt kein Gebot“ findet der sich nicht weiter identifizierende Verfasser in seiner von Heinz Barta in der Reihe Recht und Kultur veröffentlichten Studie nach seiner ersten Abbildung global verbreitet (in Carl Friedrich Wilhelm Wanderers Deutschem Sprichwörter-Lexikon, 1887-1880) in Böhmen, Dänemark, Deutschland/Österreich, England, Frankreich, Holland, Italien, Kroatien und Portugal/Brasilien. Danach verbindet er das Sprichwort über das Sprüchwort oder Spruchwort mit dem (Wortspruch im) Rechtsspruch. Sprichwörter stehen nach ihm somit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Recht und Rechtsprechung, was auch die mittelalterliche Prozessregel beweise „Wo du kannst ein Sprichwort anhängen, da tue es, denn danach pflegen die Bauern zu richten“.

 

Seiner Einleitung schließt er seine Gedanken zu Ordnung, Staat und Recht, zur Bedeutung von Rechtssprichwörtern, zur Geschichte der Selbsthilferegeln vom Codex Hammurapi über griechisches Recht und römisches Recht bis zur Selbsthilferegelung des österreichsischen Rechts an. Demnach liegt ihr Schwergewicht nicht eigentlich in der germanistischen Rechtsgeschichte. Gleichwohl wird jedermann, der sich über diese Untersuchung mit Grundlagen menschlicher Vergesellschaftung einschließlich der als praktisch erwiesenen Notwendigkeit eines gewissen Mindestmaßes an Ordung, an Staat und an Recht befassen will, zu einer Vielzahl von allgemeinen Einsichten gelangen können, sollte aber vielleicht doch im Rahmen von Globalität und Universalität an konkreten Kleinigkeiten beachten, dass das Corpus neutral ist und Carl Schmidt wohl verschieden von Carl Schmitt.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler