Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Aufl. hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin Band 2, Lieferung 9 geistliche Gerichtsbarkeit-Gerichtszeugnis, XV, Sp. 1-224, Lieferung 10 Germanen-Gottespfennig, Gottesheller, Sp. 225-480. Erich Schmidt, Berlin 2009. XV, Sp. 1-224, 225-480. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die zweite Auflage des 1964 von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann begründeten, von Dieter Werkmüller umsichtig zum Abschluss redigierten Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte erscheint seit 2004 unter den Herausgebern Albrecht Cordes, Heiner Lück sowie Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand als philologischer Beraterin sehr zügig. Die den ersten Band bildenden ersten acht Lieferungen konnten demgemäß bereits bis 2008 vorgelegt werden. Sie sind in den Bänden 123 (2006) bis 128 (2011) der Zeitschrift angezeigt.

 

Mit dem ersten Band ist ein wichtiger Schritt auf dem weiten Weg erfolgreich vollführt. Seit seinem Abschluss liegen bereits zwei weitere Hefte vor. Sie sind im erfolgreichen Grundkonzept naturgemäß nicht geändert. Allerdings ist inzwischen Christa Bertelsmeier-Kierst als philologische Beraterin an die Stelle Ruth Schmidt-Wiegands getreten, der für ihren unermüdlichen, vielseitigen Einsatz kaum genug gedankt werden kann, und haben sich inzwischen auch innerredaktionell Veränderungen ergeben.

 

Die neunte Lieferung beginnt mit fünf kurzen Hinweisen für die Benutzer des Handwörterbuches. Sie betreffen die Einordnung der Umlaute unter den Grundlauten, die Einordnung der Personennamen, die Auswahl der Stichwörter und die Internetadressen. Auch die wichtige Internetadresse des Handwörterbuches selbst findet sich (www.HRGdigital.info), wenn auch die dortige Seite jedenfalls zu Beginn des Jahres 2010 noch nicht verriet, dass die 10. Lieferung bereits (2009) erschienen ist.

 

Es folgt ein Abkürzungsverzeichnis von Abb. (Abbildung) bis Zs. (Zeitschrift) mit gut 300 verwendeten Abkürzungen. Dem ist ein Siglenverzeichnis angeschlossen. Es beginnt mit dem ABGB, endet mit der ZwürttLG und umfasst vor allem Standardwerke, wobei die Abgrenzung zwischen Abkürzung (z. B. ZGB) und Sigle (z. B. SOR für Schweizer Obligationenrecht) nicht offengelegt wird.

 

Ausführliche Artikel der neuen Lieferungen sind etwa geistliche Gerichtsbarkeit (Lotte Kéry), Geld (Michael North), Geldstrafe (Eva Schumann), gelehrte Räte (Uwe Schirmer), gelehrte Richter (Peter Oestmann), gelehrtes Recht (Martin Avenarius), Geleit (Gerhard Lingelbach), Gelöbnis (Christoph Becker), Gemeinde (Peter Blickle), gemeines Recht (Klaus Luig), gemeines Sachsenrecht (Heiner Lück), Genossenschaft (Bernd Schildt), gerechter Krieg (Karlheinz Ziegler), gerechter Preis (Elisabeth Koch), Gerechtigkeits- und Gerichtsbilder (Gernot Kocher), Gericht (Heiner Lück), Gerichtsbücher (Heiner Lück), Gerichtsgebäude (Heiner Lück), Gerichtsmedizin (Adolf Laufs), Gerichtsstätte (Heiner Lück), Gerichtsverfahren (Karin Nehlsen-von Stryk), Gerichtsverfassung (Heiner Lück), Germanen (Heiko Steuer), Germania (Andreas Karg), germanische Sprachen (Ruth Schmidt-Wiegand), germanisches Recht (Gerhard Dilcher), Germanistik (Frank L. Schäfer), Gerüfte (Heiner Lück), Gesamthand (Susanne Lepsius), Geschäftsfähigkeit (Andreas Thier), Gesellschaftsvertrag (Marcel Senn), Gesetzgebung (Bernd Mertens), gesetzlicher Richter (Bernd Knauer), Gesinde (Rainer Schröder), Geständnis (Heinz Holzhauer), Gewaltenteilung (Marcel Senn), Gewere (Werner Ogris), Gewerkschaft (Martin Becker), Gewohnheitsrecht (Hermann Krause/Gerhard Köbler), Gierke (Gerhard Dilcher), Gilde (Gerhard Fouquet), Gleichberechtigung der Geschlechter (Dieter Schwab), Glocke (Heiner Lück), Glossatoren (Martin Avenarius), Glossen zum Sachsenspiegel (Rolf Lieberwirth), Gnade (Andreas Bauer), Go (Heiner Lück), Goethe (Paul Raabe), Goldene Bulle (Adolf Laufs), Levin Goldschmidt (Susanne Lepsius), Gottesfrieden (Thomas Gergen) oder Gottesgnadentum (Gerd Althoff). Damit ist das große Werk erneut ein gutes Stück vorwärts gebracht. Möge das Unternehmen den Herausgebern und den von ihnen ausgewählten Bearbeitern zum Wohle des Faches weiterhin gut gelingen.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler