KugelmannGrundlagendesverwaltungsrechts3-20100617 Nr. 12958 ZRG GA 128 (2011) 86

 

 

Grundlagen des Verwaltungsrechts, hg. v. Hoffmann-Riem, Wolfgang/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Voßkuhle, Andreas. Band 3 Personal Finanzen Kontrolle Sanktionen Staatliche Einstandspflichten. Beck München 2009. XLVII, 1363 S. Besprochen von Dieter Kugelmann.

 

Der dritte Band des groß angelegten Werkes zu den Grundlagen des Verwaltungsrechts schließt das Vorhaben ab. Nach Band I zu den grundlegenden Fragen und Band II zu Aspekten der Informationsordnung, des Verwaltungsverfahrens und den Handlungsformen beschäftigt sich der vorliegende Band III nunmehr mit den eher organisationsrechtlich geprägten Fragen des Verwaltungsrechts. Personal und Finanzen werden als Steuerungsressourcen verstanden und als solche von Voßkuhle (Personal) und Korioth (Finanzen) behandelt. Die Faktoren im Zusammenhang mit dem Personal der Verwaltung werden einer grundlegenden Untersuchung unterzogen, die auch Raum für das Aufgreifen exemplarischer Reformthemen lässt. Im Kern vertritt Voßkuhle dabei die Auffassung, dass die vorhandenen rechtlichen Strukturen hinreichende Spielräume zur Berücksichtigung neuer und aktueller Entwicklungen lassen. Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt Korioth, der im Zusammenhang der Finanzen zwar eine Überforderung der öffentlichen Finanzen konstatiert, zugleich aber dem existierenden Finanzrecht ein ausreichendes Potential zur Gegensteuerung bescheinigt, weshalb die Krise als Chance verstanden werden könne. Auch die Beiträge Hubers zur Überwachung und Waldhoffs zu Vollstreckung und Sanktionen greifen moderne Entwicklungen auf, ordnen sie ein, und bleiben doch auf dem Boden des geltenden Rechts und seiner Strukturen. Dieser Grundzug verbindet eine Vielzahl der vorhandenen Beiträge in dem aussagekräftigen Band. Die Beiträge zur Kontrolle (Kahl, Schiedermair, Scherzberg, Schoch) folgen einer gängigen Aufteilung der Verwaltungskontrolle. Umso beeindruckender ist es, dass die Integration neuer, teils auch soziologisch und ökonomisch begründeter Konzepte in die rechtlichen Zusammenhänge gelingt. Dabei werden europarechtliche Fragen ganz selbstverständlich als Teil der Sachfragen behandelt. Den Beiträgen im gesamten Band ist ein integrativer Ansatz zu eigen, der die vielfältigen Schichten der behandelten Rechtsprobleme in eine übersichtliche Struktur bringt. Dies gilt auch für den mit Einstandspflichten überschriebenen Teil, der von Höfling, Morlok, Enders und Osterloh bearbeitet wurde. Die Beiträge des Bandes legen in ihrer Gänze Zeugnis von der Entwicklungsfähigkeit und Entwicklungsoffenheit des Verwaltungsrechts ab. Sie weisen abhängig vom Thema unterschiedliche Akzentuierungen auf, die teils theoretischer, teils verfassungsrechtlicher, teils recht struktureller oder eben genuin verwaltungsrechtlicher Natur sein können. Für den Beginn des 21. Jahrhunderts sind damit die Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts eindrucksvoll und umfassend beschrieben.

 

Münster                                                                                             Dieter Kugelmann