Gross, Norbert, Josef Kohler. Lebenspfade eines badischen Universaljuristen (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums 17). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2008. 63 S., Ill. Besprochen von Hans-Peter Benöhr.

 

Der Autor, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Karlsruhe (TH), ist nicht zuletzt mit mehreren Arbeiten zur Wirkung des Code civil in Deutschland hervorgetreten. Er folgt zuerst dem „Lebenspfad“ Kohlers (Offenburg 1849-Berlin 1919), den dieser selbst mit 52 Jahren verfasst hatte: Jugend in Offenburg, Studium in Freiburg im Breisgau und Heidelberg, Anwaltsassessor, dann Richter in Mannheim. Nachdem er mit 28 Jahren sein „Deutsches Patentrecht“ verfasst hatte, wurde er, dank dem Gutachten Windscheids, auf den Lehrstuhl für Zivilprozessrecht in Würzburg berufen. 1888 erfolgte der Ruf nach Berlin, gefördert durch das Gutachten Iherings. Er las über Bürgerliches Recht, Strafrecht und Strafprozess, Handels-, Urheber-, Erfindungs- und Gewerberecht, Völkerrecht, Rechtsphilosophie und weitere Gebiete. Dass sein Literaturverzeichnis ein ganzes Buch füllt und 2500 Titel verzeichnet, wurde schon oft staunend vermerkt. Ehrungen und Nachrufe wurden dem „größten Universaljuristen seit Leibniz“ in großer Zahl zuteil. Auch heute ist Kohler keineswegs vergessen, wie insbesondere Anmerkung 12 zu diesem Vortrag erkennen lässt.

 

Gross würdigt im zweiten Teil des Vortrags „die Lebensleistung“ Kohlers, zuerst des „Rechtsfinders“ (gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht), dann des „Rechtshistorikers“ („Shakespeare vor dem Forum der Jurisprudenz“) und schließlich die Leistungen des „Rechtsvergleichers“ (Rechtsethnologie und französisches Recht). Am Beispiel des „Industrierechts“ zeigt Gross die Fähigkeit Kohlers, „neue Rechtsgebiete aufzuspüren, systematisch zu durchdringen und dabei Gesetzgebung, Praxis und Lehre des In- und Auslands zu verarbeiten“ und beschreibt auch die polemische Auseinandersetzung Kohlers mit dem Reichsgericht. Den „Rechtshistoriker“ zitiert Gross mit dem Credo, Rechtsgeschichte als Kulturgeschichte und zwar als eine wunderbare Fortschrittsgeschichte zu erleben. Daraus folgen die Ablehnung der auf Gesetzesmaterialien basierenden historischen Auslegung und der Weg zum „Richtkönigtum“ (!) hin zur „Morgenröte der Freiheitsrechtsbewegung“ (!).

 

Damit bietet der um Photos und Faksimiles sowie Anmerkungen bereicherte Vortrag mehr als das Lebensbild eines badischen Gelehrten und eröffnet manches, was in den biographischen Sammelwerken zu kurz kommt, etwa die Hinweise auf Kohlers Kompositionen oder seine Dante- und Petrarca-Nachdichtungen.

 

Berlin                                                                                     Hans-Peter Benöhr