Engel, Rabea, Doping in der DDR - eine rechtshistorische und strafrechtliche Aufarbeitung (= Strafrecht in Forschung und Praxis 174). Kovač, Hamburg 2010. XLV, 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die 2009 von der Freien Universität Berlin approbierte Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt einen durchaus interessanten Gegenstand, weil die ehemalige Deutsche Demokratische Republik insbesondere im Leistungssport öffentlich eindrucksvoll mit der Bundesrepublik Deutschland konkurrierte. Gegliedert ist das auf eine umfangreiche literarische Grundlage gestützte Werk in insgesamt fünf Teile.

 

Ausgangspunkt der Untersuchung ist das gegen Manfred Ewald und Manfred Höppner vor dem Landgericht Berlin im Sommer 2000 durchgeführte Strafverfahren. Dieses machte nach der kurzen Einleitung der Verfasserin deutlich, dass im Rahmen weltweiter Vorgänge im Leistungssport die Dopingpraxis in der Deutschen Demokratischen Republik im Ausmaß und in der systematischen Durchdringung eine Klasse für sich war. An Tausenden von Sportlern wurden seit etwa 1970 (oder 1960) unter der Leitung der Regierung und ihres sportmedizinischen Dienstes Dopingpräparate getestet und in weiter Verbreitung angewendet.

 

Im ersten Teil definiert die Verfasserin Doping, behandelt die Arten pharmakologischer Manipulationen und legt die Folgen in Hauptwirkungen und Nebenwirkungen dar. Der zweite Teil befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Politik und Sport, der dritte Teil mit der Beteiligung von Trainern, Sportärzten, Wissenschaftlern, Funktionären, staatlichen Verantwortungsträgern, Eltern, Verantwortlichen der Pharmaindustrie und auch Staatsanwälten und der vierte Teil mit der Verfolgbarkeit vor allem als Körperverletzung.Der fünfte Teil behandelt ausführlich die Strafbarkeit des Dopings bezüglich der genannten Beteiligtengruppen.

 

Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass seit 1990 in 38 Dopingverfahren eine strafrechtliche Bewältigung des staatlich gelenkten Dopings versucht wurde, wobei im Ausgangsfall Ewald zu 22 Monaten Haft und Höppner zu 18 Monaten Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilt wurden. Davon losgelöst wurde durch das Dopingopferhilfegesetz vom 24. August 2002 eine gesetzliche Grundlage für Ersatzansprüche geschaffen, von der (bei 111 Antragsablehnungen) in 185 Fällen erfolgreich Gebrauch gemacht werden konnte. Insgesamt leistet die Verfasserin einen wertvollen Beitrag zur nicht völlig befriedigenden Klärung eines betrüblichen, im Kern auf dem ambivalenten Wesen des Menschen beruhenden Kapitels der jüngeren Sportgeschichte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler