Die Geschichte(n) der württembergischen Staatsanwaltschaften, hg. v. Pfleger, Klaus. IPa-Verlag, Vaihingen an der Enz 2009. 384 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

Bei der Bedeutung, welche der Staatsanwaltschaft in der deutschen Strafrechtsgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte zukommt, ist es zu begrüßen, dass nunmehr auch eine Geschichte der Staatsanwaltschaft in Württemberg vorliegt. In einem Überblicksaufsatz stellt Klaus Pfleger (Generalstaatsanwalt in Stuttgart) die Entwicklung der Staatsanwaltschaft und deren gesetzliche Grundlagen in Württemberg dar (S. 11-55). Mit Recht stellt er fest, dass die deutsche Staatsanwaltschaft letztlich, wenn auch in zum Teil anderer Gestalt, auf das französische Recht zurückgeht (S. 15f.). Württemberg erhielt erstmals aufgrund der Strafprozessordnung von 1843 Staatsanwälte, die jedoch noch keine Rechtsmittelbefugnisse hatten. Seit dem Schwurgerichtsgesetz von 1849 hatte die Staatsanwaltschaft die abschließenden Ermittlungen zu führen sowie das Recht, Anklage zu erheben und Rechtsmittel einzulegen. Im Rahmen der Neufassung der Strafprozessordnung im Jahre 1868 wuchs die Bedeutung der Staatsanwaltschaft weiter, bis sie in der Reichsstrafprozessordnung von 1877 ihre bis heute im Wesentlichen gültige Gestalt erhielt. Fast die Hälfte des Werkes nimmt die Darstellung der landgerichtlichen Staatsanwaltschaften (Ellwangen, Hechingen, Heilbronn u. Hall, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm), der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung der NS-Verbrechen ein (S. 56-270). Soweit Unterlagen vorhanden waren, enthalten die Einzeldarstellungen auch Kurzbiographien, zumindest aber die Lebensdaten und die Amtsdauer der jeweiligen Behördenleiter (S. 250f. über den bekannten Stuttgarter Oberstaatsanwalt [1945-1953] und späteren OLG-Präsidenten [1953-1964] Richard Schmidt). Die meisten Beiträge umfassen Abschnitte über herausgehobene Verfahren und „Anekdotisches“. Der Band wird abgeschlossen mit der Darstellung „Besondere Ereignisse“ insbesondere in der NS-Zeit (S. 271ff.) und in der Zeit seit 1945 (S. 303ff.; u. a. S. 311ff. über den Ulmer Einsatzprozess; S. 340ff. Sitzblockaden der Friedensbewegung 1982-1988). Insgesamt stellt der von rund 30 Autoren zusammengestellte Band eine gute Grundlage für eine umfassendere Darstellung der württembergischen Staatsanwaltschaft als Teil der Justizverfassung Württembergs dar.

 

Kiel

Werner Schubert