Deutsch, Andreas, Ein Geheimbund mit Lizenz zum Töten. Der Anti-Illuminaten-Orden des Johann Ludwig Klüber. Edition der Geheimbundsatzung mit Einleitung. Steiner, Stuttgart 2010. 120 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 1. Mai 1776 gründete der achtundzwanzigjährige Philosoph und Kirchenrechtler Adam Weishaupt in Ingolstadt einen Geheimorden der Erleuchteten (illuminati), der durch Aufklärung und sittliche Verbesserung die Herrschaft von Menschen über Menschen überflüssig machen sollte, nach Gewinnung von etwa 2000 Mitgliedern aber 1785 in Bayern verboten wurde und wohl bald danach zerschlagen war. In der vom Heidelberger Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft bewahrten Privatbibliothek des bedeutenden Heidelberger Öffentlichrechtlers Johann Ludwig Klüber (Tann in der Rhön 10. 11. 1762-Frankfurt am Main 16. 2. 1837) fand Andreas Deutsch bei der Durchsicht des Klüber’schen Nachlasses ein 53 Seiten umfassendes Manuskript ohne Titel und Überschrift, das sich die Verfolgung und Vertilgung der Jakobiner und Illuminaten zwecks Schutzes von Regierung, Religion, innerer Sicherheit und Privateigentum zum Ziel setzt. Fasziniert von seiner Rätselhaftigkeit hat es der Herausgeber dankenswerterweise mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft ediert.

 

In seiner überzeugenden Einführung stellt er zunächst den in der anonymen Handschrift satzungsmäßig erfassten Geheimbund vor und datiert die Satzung einleuchtend auf die Jahre zwischen 1797 und 1802. Danach verbindet er mit gewichtigen Argumenten Klübers Professorenjahre in Erlangen (1786-1804) mit der Satzung. Im Anschluss hieran stellt er den Inhalt der Satzung, nach der beispielsweise Versammlungen der Mitglieder eine absolute Ausnahme sein sollten, ausführlich dar.

 

Nach ausführlicher Abwägung stuft er den Klüber’schen Geheimbund als angedachtes politisches Sammelbecken der Regierungstreuen ein. Demgegenüber hält er die - aus heutiger Sicht - nicht zu beantwortende Frage, ob es den Geheimorden in Verwirklichung des ausgefeilten Planes jemals tatsächlich gegeben hat, für eher sekundär. Auf 28 Seiten druckt er danach das geheimnisvolle, höchst interessante Dokument unter Ablichtung des ersten Blattes und Beifügung eines umfangreichen Quellen- und Literaturverzeichnisses ab und macht auf diese Weise ein bedeutsames Dokument für das Heilige Römische Reich um etwa 1800 allgemein zugänglich.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler