Bauer, Johann Paul, Wörterbuch der heutigen Rechts- und Politiksprache - Deutsch - Latein = Lexicon terminorum iuridicorum et politicorum nostrae aetatis - Theotisco - Latinum, hg. v. Herberger, Maximilian/Riemer, Peter/Weth, Stephan. Alma mater Verlag, Saarbrücken 2008. XX, 596 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das römische Recht ist eine wesentliche Wurzel aller Rechte der heutigen Welt. Da es als Gedankengebilde in die lateinische Sprache gefasst ist, lässt es sich nur auf der Grundlage des Lateinischen wirklich verstehen und hat seinerseits seinem formalen Medium zu zahlreichen Weiterwirkungen in anderen Sprachen verholfen. Noch in der Gegenwart lässt sich das geltende Recht mit Lateinkenntnissen besser verstehen als ohne sie.

 

Dass darüber hinaus die moderne rechtliche Gedankenwelt aber einer Rückübertragung in das Lateinische bedürfen könnte, ist außerhalb der lateinischen Kirche wohl eine eher seltene Überlegung. Die Römer kannten ja beispielsweise keine Arbeiterbewegung, keine Arbeiterfrage, keine Arbeiterhochschule, keine Arbeitslosigkeit oder keinen Arbeitsvertrag. Gleichwohl hat der Verfasser ein deutsch-lateinisches Wörterbuch der heutigen Rechts- und Politiksprache geschaffen, das diese Lücke schließt, ohne dass dies von vornherein zu erwarten gewesen wäre.

 

Ausgebildet ist der in Nürnberg am 9. Juni 1933 geborene, nach dem Besuch der Oberrealschule und des neusprachlichen Gymnasiums mit einem Staatsstipendium Bayerns für besonders Begabte ausgezeichnete Verfasser nämlich zunächst als Diplomkaufmann und erst danach als Jurist. Das Studium der Rechtswissenschaft in München und Erlangen hat er 1958 mit der Note gut abgeschlossen, die Referendarzeit 1963 als Bester seines Termins mit der Note sehr gut. Daneben begann er bereits während der Referendarzeit als Assistent bei Ludwig Schnorr von Carolsfeld, der in Erlangen zu dieser Zeit neben vielem anderem auch das römische Recht vortrug.

 

Die von Ludwig Schnorr von Carolsfeld betreute, mit summa cum laude bewertete Dissertation des Jahres 1968 befasste sich mit dem internationalen Privatrecht im Rechtssystem und spürte den normlogischen, axiologischen und völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Privatrechts nach. Die 1972 vorgelegte Habilitationsschrift betraf das Recht an der Arbeitskraft und Gedanken zu einem Wettbewerbsrecht des Arbeitsmarkts, so dass die venia legendi auf bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung erstreckt wurde. 1974 wurde der Verfasser an die Universität Saarbrücken als Nachfolger Peter Bährs für Privatrecht berufen und wirkte dort bis 1998 mit bestem Erfolg in den verschiedensten Hinsichten.

 

Dass neben den vielfältigen modernen Anforderungen ein die Gegenwart mit der Vergangenheit verbinderdes deutsch-lateinisches Wörterbuch der heutigen Rechts- und Politiksprache entstehen konnte, muss man als ungewöhnlich beeindruckende Leistung einstufen. Sie verbindet die klassischen Quellen der lateinischen Sprache mit den modernen Verlautbarungen der römischen Kurie in bester Art und Weise. Auch wenn es danach auch heute beispielsweise noch kein (lateinisches) Arbeitsgericht zu geben scheint, wird man für die große von abändern der Besteuerung (emendare taxationem) bis Zynismus der Macht (regiminis protervitas) reichende, schätzungsweise mehr als 5000 Ansätze umfassende, durch mehrere Anhänge (u. a. ein Sigillenregister) abgerundete Leistung herzlich Dank sagen dürfen und müssen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler