Zimmermann, Ursula, Die Entwicklung der Gewerbegerichtsbarkeit in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern. Kovač, Hamburg 2005. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die Mutter und Mann gewidmete, 2004 in Regensburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie beginnt mit J. Jastrows 1902 getroffener Feststellung, dass das Gewerbegerichtsgesetz die Magna Charta des deutschen Arbeiters sei. Da die Entstehung des „Arbeiterrechts“ und das „Recht vom Arbeitsvertrag“ ihre Entwicklung in hohem Maße den durch Gesetz vom 29. Juli 1890 allgemein vorgesehenen Gewerbegerichten verdankten, bedürften diese eingehenderer Untersuchung.

 

Gegliedert ist die Arbeit in drei Kapitel. Sie betreffen die Vorgeschichte, das Gesetz und die Tätigkeit dreier ausgewählter Gewerbegerichte. Dementsprechend verfolgt die Untersuchung ihren bedeutsamen Gegenstand im Wesentlichen chronologisch.

 

Die Vorgeschichte beginnt bei den Zunftgerichten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Danach greift die Verfasserin auf die ausländische Entwicklung nach der französischen Revolution von 1789 in Frankreich, Belgien, der Schweiz, Österreich, Italien und England aus. Die Gewerbegerichtsbarkeit in „Deutschland“ verfolgt sie in Preußen (Rheinprovinz, Berg, Berlin und Westfalen bis zur Gewerbeordnung von 1845), Elsass-Lothringen, Sachsen, Sachsen-Gotha und in weiteren, weniger wichtigen Einzelerscheinungen bis zu § 108 der Gewerbeordnung des norddeutschen Bundes bzw. § 120a der Reichsgewerbeordnung.

 

Bei dem Gewerbegerichtsgesetz von 1890 setzt sie mit dem Regierungsentwurf betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 18. Juni 1873 ein. Den Gang des Gesetzgebungsverfahrens erörtert sie ebenso ausführlich wie den Inhalt der sechs Abschnitte des Gesetzes. Im Anschluss hieran geht sie der gewerbegerichtlichen Praxis zwischen 1891 und 1901, dem Gewerbegerichtsgesetz vom 29. September 1901 und den Gewerbegerichten von 1902 bis 1924 nach, wobei die bayerischen Gewerbegerichte für die Zeit zwischen 1902 und 1927 besonders beachtet werden, ehe die Verfasserin kurz den Weg zu den allgemeinen Arbeitsgerichten schildert.

 

Das dritte Kapitel wählt aus den rund 80 bayerischen Gewerbegerichten die Gewerbegerichte Würzburg, Regensburg und Ingolstadt aus. Für sie wird neben der Errichtung und Weiterentwicklung jeweils die Geschäftstätigkeit genauer betrachtet. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes fanden die Gewerbegerichte, deren Rechtsprechung von der trotz kleinerer Mängel durchaus ansprechenden Arbeit nur am Rande gestreift wurde, ihr Ende.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler