Xu, Haoming, Zur Geschichte und zum Wesen des modernen Verbraucherschutzrechts (= Schriften zum Zivilrecht 15). Lit-Verlag, Münster 2002. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Bernhard Großfeld betreute, im Sommersemester 2002 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des als Rechtsanwalt und als Privatdozent der Anhui-Universität in der Volksrepublik China tätigen, als Stipendiat der Weltbank nach Deutschland gekommenen Verfassers. Ihr geht es besonders um die Prüfung, ob sich die deutschen Erfahrungen für den Aufbau des chinesischen Zivilrechts eignen. Weit darüber hinausgehend konnte der Verfasser mit großer Freude die Glykolwein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands vom 26. 6. 2002 zur Kenntnis nehmen, weil sie die in seiner Arbeit ausgeführte Idee bestätigte.

 

Das Werk gliedert sich in insgesamt acht Teile. Nach einer kurzen Einleitung und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands behandelt der Verfasser die Aufnahme des Verbraucherschutzrechts, dessen Anfänge er bis zum Abzahlungsgesetz von 1894 zurückführt, in das Bürgerliche Gesetzbuch, den Weg zum geltenden Verbraucherschutzrecht, Entwicklungstendenzen einiger wichtiger Verbrauchervertragsrechtsvorschriften (allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherkredit, Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, Teilzeitnutzungsrecht), die Verbraucherschutzregelungen im Rechtssystem, die dogmatische Stellung des Verbraucherschutzrechts und eine neue Rechtsterminologie. Am Ende fasst er seine Ergebnisse knapp zusammen.

 

Danach versteht er das Verbraucherschutzrecht als Querschnittsmaterie, die weder dem Privatrecht noch dem öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Daher vertritt er die Ansicht, dass trotz der Aufnahme der verbraucherschützenden Nebengesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch das allgemeine Verbraucherschutzrecht seine Eigenständigkeit, Eigenschaften und Zielsetzung weiter behalten hat und sich die privatrechtlichen Teile erkennbar vom traditionellen Zivilrecht abheben. Demzufolge ist nach seinen abschließenden Worten eine neue Regulierungs- und Gestaltungsmethode (subjektive Rechtszuständigkeit im formellen Sinne und im materiellen Sinne), mit der das dualistische und offene Rechtssystem im Bürgerlichen Gesetzbuch effektiv geregelt werden kann, notwendig.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler