Wriedt, Jan, Von den Anfängen der Drogengesetzgebung bis zum Betäubungsmittelgesetz vom 1. 1. 1972 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4329). Lang, Frankfurt am Main 2006. 262 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Werner Schubert betreute, 2005 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die seit langen bekannten Betäubungsmittel wie Cannabis oder Opium, die anfangs in erster Linie als Arzneimittel Aufmerksamkeit fanden, so dass die Sucht nach ihnen erst seit dem 16./17. Jahrhundert als Krankheit erkannt wurde. Der Missbrauch breitete sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich und ab etwa 1965 stark aus. Dies nahm der Verfasser zum Anlass, sich mit der Geschichte der gesetzlichen Bekämpfung der mit dem Betäubungsmittelmissbrauch verbundenen Gefahren zu beschäftigen, wobei er seine Untersuchung in eine Einleitung und drei Teile gliederte.

 

In der Einleitung befasst er sich zunächst mit den Betäubungsmitteln und ihrer Geschichte vor allem an Hand der Herkunft, Ausbreitung, Gewinnung und Verwendung. Im Einzelnen betrachtet er dabei nacheinander Opium, Morphin/Morphium, Heroin, Kokain, Cannabis und synthetische Betäubungsmittel. Danach stellt er die Erkenntnisse über die Betäubungsmittelsucht und deren Ausbreitung zusammen.

 

Der erste Teil widmet sich der nationalen und internationalen Entwicklung bis 1920. Bei der nationalen Gesetzgebung beginnt er mit Preußen und danach einer kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1872. Im internationalen Rahmen stehen die internationalen Opiumkonferenzen von Schanghai (1909) und Den Haag im Mittelpunkt. Unter dem weitgespannten ersten Weltkrieg geht der Verfasser auf Verordnungen vom 31. 7. 1914, 22. 3. 1917, 15. 12. 1918 und 20. 7. 1920 ein.

 

Der zweite Teil betrifft das Gesetz zur Ausführung des Haager Abkommens aus dem Jahre 1921, der dritte Teil das Opiumgesetz vom 1. 1. 1930. Am ausführlichsten erörtert der Verfasser die Entstehungsgeschichte des Betäubungsmittelgesetzes 1972. Insgesamt bietet die Arbeit damit einen aufschlussreichen Überblick über die Entstehung eines wichtigen Gebietes des modernen Strafrechts, das die dahinter stehenden sachlichen und persönlichen Fragen bisher nur ansatzweise lösen kann.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler