Simon-Holtorf, Anne Marlene, Geschichte des Familienwahlrechts in Frankreich (1871 bis 1945) (= Rechtshistorische Reihe 298). Lang, Frankfurt am Main 2004. 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, im Frühjahr 2004 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation der Verfasserin. Ihr Gegenstand ist die grundsätzliche Forderung nach einem Stimmrecht aller Betroffenen. Diese bisher Vision gebliebene Vorstellung verfolgt die Verfasserin von den Anfängen bis zur Gegenwart.

 

Gegliedert ist die Arbeit in insgesamt acht Teile. Dabei bietet die Verfasserin am Anfang eine allgemeine Einführung. In ihr behandelt sie Wahlrecht und Gesetzgebung Frankreichs in der III. Republik sowie Begriff und Zweck des Familienwahlrechts (vote familial, suffrage familial).

 

Anfänge des Familienwahlrechts werden in Frankreich erstmals 1850 bei Alphonse de Lamartine sichtbar. Dem folgen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts mehr als 15 weitere Anläufe. Sie finden mit einer gewissen Verspätung auch in Belgien Widerhall.

 

Im 20. Jahrhundert verstärken sich die Bestrebungen. Sie führen zu zahlreichen Gesetzesvorschlägen. Sie alle verfolgt die Verfasserin umsichtig und sorgfältig.

 

Nach einem Überblick über das Familienwahlrecht heute in Deutschland, Frankreich und Belgien fasst die Verfasserin ihre Ergebnisse kurz zusammen. Dabei kann sie die Gründe für das Scheitern der Pläne nur vermuten. Die Kritik der Gegner gründet sie einsichtig auf die Höchstpersönlichkeit der Stimmabgabe, das Gleichheitsgebot und Schwierigkeiten in der Durchführung, doch schließt dies, wie die Geschichtlichkeit des Wahlrechts insgesamt zeigt, nicht aus, dass sich das Blatt eines Tages vielleicht doch noch irgendwie wendet.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler