Schelle, Karel/Tauchen, Jaromír, Recht und Verwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren. Dr. Hut-Verlag, München 2009. 124 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

In dem vorliegenden Werk behandeln Schelle und Tauchen als Ergänzung ihres Werkes: „Grundriss der tschechoslowakischen Rechtsgeschichte“ (München 2009) die dort nur knapp angesprochene Rechtsgeschichte des Protektorats Böhmen und Mähren (1939-1945). Es umfasst Abschnitte über die Entstehung des Protektorats, die Stellung der Protektoratsorgane, die Organisation der örtlichen Verwaltung, die Gerichtsbarkeit, die Polizeiorganisation, die Rechtsstellung der Bevölkerung und insbesondere das Recht im Protektorat. Bei den „Organen“ des Protektorats ist zu unterscheiden zwischen dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Neurath, Heydrich, Daluege und ab 1943 Frick) einschließlich des Staatssekretärs bzw. seit 1943 des Deutschen Staatsministers Karl-Hermann Frank und der „autonomen“ tschechischen Regierung (Staatspräsident Emil Hácha, Ministerpräsident und Minister). Die örtliche Verwaltung unterstand teils den deutschen Oberlandräten, teils der tschechischen Bezirks- und Gemeindeverwaltung (S. 35ff.), welch letztere de facto seit 1942 durch das Deutsche Reich ausgeübt wurde. Der Abschnitt über die Gerichtsbarkeit ist zu knapp und geht nicht näher auf die Praxis der innertschechischen Gerichte ein. Das Kapitel über die Rechtsstellung der Bevölkerung befasst sich vornehmlich mit der Diskriminierung und Verfolgung der Juden. Der Abschnitt über das Recht ist primär dem Strafrecht gewidmet. In jedem Abschnitt bringen Schelle/Tauchen wichtige Gesetze und Verordnungen aus dem Verordnungsblatt des Reichsprotektors Böhmen und Mähren (1939-1943) bzw. des Verordnungsblatts des Deutschen Staatsministers (1943-1945) sowie aus der Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Protektorats. Im Ganzen vermag die Darstellung und der Quellenteil nicht ganz zu überzeugen. Der Textteil ist insgesamt zu knapp und primär auf die deutschen Einflüsse zentriert, ohne dass in diesem Zusammenhang die tschechischen Institutionen und Rechtsentwicklungen hinreichend berücksichtigt werden. Insgesamt liegt mit der Darstellung von Schelle und Tauchen aber eine erste Einführung in die Rechtsgeschichte von Böhmen und Mähren in der Protektoratszeit vor, die in einer Neuauflage weiter ausgebaut werden sollte.

 

Kiel

Werner Schubert