Linka, Katharina, Mord und Totschlag (§§ 211-213 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870 (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3, Band 29). BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2009. XVI, 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Gabriele Zwiehoff unterstützte, von Thomas Vormbaum eröffnete, im November 2007 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen angenommene Dissertation der am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte der Universität tätigen Verfasserin. Sie steht im Rahmen des umfassenderen Vorhabens der Materialien zu einem historischen Kommentar des modernen deutschen Strafgesetzbuchs. Dementsprechend hat sie bereits eine Reihe von Vorbildern und Parallelen.

 

Gegliedert ist sie in drei Teile. Davon legt der erste Teil zunächst sachlich den Grund, indem er die Probleme und Methoden erörtert und dahei auf den Forschungsstand, die Fragestellungen und die Darstellungsweise aufmerksam macht. Historisch geht die Verfasserin vom deutschen Partikularrecht aus und stellt dafür das bayerische Strafgesetzbuch von 1813, das preußische Strafgesetzbuch von 1851 sowie ergänzend das österreichische, sächsische, badische und braunschweigische Strafrecht des 19. Jahrhunderts vor.

 

Im Hauptteil beginnt die Verfasserin mit dem Reichsstrafgesetzbuch und seinen drei Entwürfen. Danach betrachtet sie die Initiativen bis zum Beginn der Strafrechtsreform Im Mittelpunkt stehen dabei Franz von Liszt und die Reaktion Wachenfelds.

 

Mit dem Vorentwurf von 1909 setzt die Strafrechtsreform ein. Ihm folgt der Gegenentwurf von 1911. Der Entwurf der Strafrechtskommission von 1913 bleibt infolge des Ausbruchs des ersten Weltkriegs zunächst ohne Erfolg.

 

In der Weimarer Republik werden die Arbeiten wieder aufgenommen. Insgesamt werden  1919, 1922, 1925, 1927 und 1930 Entwürfe vorgelegt. Sie führen allerdings zu keinem abschließenden Ergebnis, wohingegen durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. 9. 1941 eine gewichtige Veränderung eintritt.

 

Dessenungeachtet wird nach 1945 die Reformdiskussion wieder aufgenommen. Sie führt 1961 zu einem Entwurf und anschließend zu einem Alternativentwurf. Eine Reihe von Ergebnissen wird vor allem im ersten Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 und im sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. 1. 1998 aufgenommen.

 

Im neunten Kapitel fasst die Verfasserin ihre sorgfältig erzielten Ergebnisse zusammen. Als gravierenste (!) Veränderung der Nachkriegszeit sieht sie die Abschaffung der Todesstrafe an. Nach einer Schlussbetrachtung bietet sie im Anhang ihre wichtigsten Quellen und weist die von ihr in ihrer verlässlichen, die Entwicklung ansprechend dokumentierenden Arbeit berücksichtigte Literatur nach.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler