Le carte bolognesi del secolo XI, a cura di Feo, Giovanni. Note topografico-storiche sui documenti bolognesi del secolo XI, a cura di Fanti, Mario, 2 Bände, Appendice a cura di Modesti, Maddalena, Indici a cura di Siciliano, Luigi/Parmeggiani, Ricardo. (= Fonti per la storia dell’Italia medievale. Regesta chartarum 53, 1-3). Istituto storico italiano per il medio evo, Rom 2001, 2005. LXVIII, 1-444, 445-939, II, 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach bisherigem allgemeinem Wissen begann die heutige europäische Rechtswissenschaft auf der Grundlage des antiken römischen Rechts am Ende des 11. Jahrhunderts in Bologna. Ob die Universität dabei genau im Jahr 1057 oder 1088 aus dem Nichts entstand oder ob sie sich eher in einem gestreckten Vorgang ganz allmählich bis gegen 1150 zu einer dauerhaften Einrichtung entwickelte, wird sich vielleicht niemals wirklich klären lassen. Davon abgesehen ist die Stadt Bologna im elften Jahrhundert als Wiege einer neuen Rechtskultur in jedem Fall von besonderem Interesse.

 

Aus diesem Grunde verdient die Edition der Bologneser Urkunden des 11. Jahrhunderts durch Giovanni Feo einen besonderen, wenn auch bereits leicht verpäteten Hinweis. Vorangestellt ist ihr eine die Vorarbeiten Giorgio Cencettis gebührend ehrende Einführung. Dem folgen topographisch-historische Bemerkungen Mario Fantis, an welche die konkreten Bemerkungen zu (vielen von 472) einzelnen Dokumenten angeschlossen sind.

 

Die Ausgabe selbst setzt mit einer erheblich beschädigten Urkunde über eine Erbpacht vom 17. November 999 (paina enfiteosin) ein. In ihr gibt Adalbert, Sohn eines verstorbenen Gerard, zwei Stücke Bauland (terra laboratoria) bei S. Maria di Montecerere an Blanco und seine Frau Albiza. Der urkundende Notar ist unbekannt.

 

Von diesem Zeitpunkt an fließen die Dokumente ununterbrochen während des gesamten Jahrhunderts. Das 29. Dokument stammt vom 28. Februar oder März 1026, das 66. frühestens vom 10. Oktober 1050, das den ersten Teilband beschließende 217. Stück von 1074. Der zweite Teilband umfasst die aus dem letzten Viertel des Jahrhunderts stammenden Nummern 218-475 und endet mit der Verbriefung einer Gabe von Ackerland an Martino, Pietro und Giovanni, die Söhne des verstorbenen Ragimbaldo, durch einen ebenfalls nicht identifizierten Notar (N. XX).

 

Der Indexband fügt dem vier Nachträge an. Sie setzen bereits mit einem Verkauf von Ackerland durch Leo und seine Frau Maria an Domenico zum Preis eines mancuoso wohl im Jahr 958 ein. Die weiteren Stücke entstammen jedoch dem 11. Jahrhundert (1046, 1050, 1085).

 

Im Anschluss hieran bietet Luigi Siciliano ein Namensverzeichnis. Es enthält etwa sehr häufig Ioannes. Ein Guarnerius, Irnerius oder Wernerius erscheint dagegen nicht.

 

Ein gleichfalls sehr wertvolles Verzeichnis der Ortsnamen steuert Ricardo Parmeggiani bei. Ein erwünschtes Sachregister fehlt leider. Dennoch verdienen alle Bearbeiter uneingeschränkten Dank für ihre wichtige und für möglichst viele weiterführende Untersuchungen grundlegende Leistung.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler