Kadgien, Michael, Das Habsburgergesetz (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 60). Lang, Frankfurt am Main 2005. XVIII, 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Gilbert Gornig betreute, im Wintersemester 2004/2005 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft ein wichtiges, noch geltendes Verfassungsgesetz Österreichs. Für dieses schildert sie in acht Abschnitten die Entwicklung von der Entstehung bis zur Gegenwart.

 

In der kurzen Einleitung geht der Verfasser knapp auf die seit 1278/1282 mit Österreich verbundenen bzw. durch ein Vater-Söhne-Geschäft belehnten Habsburger und das ihre Herrschaft gesetzlich beendende Habsburgergesetz im Allgemeinen ein. Danach schildert er den Weg Österreichs von der Monarchie zur Republik einschließlich des Zerfalls der Monarchie und die erste Republik Österreichs auf der Grundlage der Gründung des Staates Deutsch-Österreich. Im Anschluss daran wendet er sich dem Habsburgergesetz vom 3. April 1919 zu.

 

Dafür zeigt er zunächst die Vorbilder in Ungarn, der Tschechoslowakei, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in Polen, im Deutschen Reich und Preußen, Bayern, Baden und Lippe. Danach spürt er die Beweggründe der Gesetzgebung auf, die von der unzureichenden Verzichtserklärung des Kaiser und der Restaurationsgefahr bis zur Sühne für einen mutwillig vom Zaun gebrochenen Krieg, der allgemeinen zeitlichen Veränderung („das Erzhaus hat sich ausgelebt und überlebt“) und dem Entgegenkommen gegenüber dem Ausland reichen. Im Anschluss hieran untersucht er ausführlich die (neun) einzelnen Bestimmungen des Gesetzes.

 

Dem folgt die Entwicklung des Habsburgergesetzes bis 1945, die aber mit der Reform des Bundesverfassungsgesetzes von 1929 endet. Dementsprechend untersucht er im vierten Teil Österreich während des Ständestaates und (während) der Besetzung (durch das Deutsche Reich). Im fünften Teil behandelt er das Habsburgergesetz nach dem zweiten Weltkrieg einschließlich der Verzichtserklärung Ottos von Habsburg vom 31. Mai 1961 und der Änderung des § 2 HabsbG durch die Rechtsprechung.

 

Danach wendet er sich der Vereinbarkeit des Habsburgergesetzes mit dem Verfassungsrecht zu und erörtert auch das Zusammenspiel mit supranationalem Recht. Im Ergebnis sieht er das Habsburgergesetz als nicht mehr zeitgemäß  und angesichts der politischen Entwicklungen überholt an. Mit guten Gründen hält er das Gesetz (als Ausnahmegesetz) für mit den entsprechenden Grundrechtsartikeln und europarechtlichen Regelungen nicht vereinbar.

 

In der Gegenwart sieht er das Habsburgergesetz als Anachronismus an. Es erscheine an der Zeit, das unter Kanzler Schuschnigg aufgehobene, von den Nationalsozialisten aber wiederhergestellte Habsburgergesetz endgültig zu beseitigen und sich mit der Familie Habsburg-Lothringen über eine für beide Seiten sinnvolle Regelung der Vermögensfrage zwecks abschließender Bewältigung dieses Teiles der österreichischen Vergangenheit zu einigen. Ob die Republik Österreich für diese von außen nahegelegte Lösung genügend Kraft hat, wird sich jedoch erst noch erweisen müssen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler