Gleixner, Sebastian, Sprachrohr kaiserlichen Willens. Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. (1226-1236) (=Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde, Beiheft 11). Böhlau, Köln 2006. XII, 580 S., 600 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Walter Koch betreute, 2005 von der Universität München angenommene Dissertation des von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten und danach am Bundesarchiv tätigen Verfassers. Sie hat ihren Titel einem 1933 in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschungen erschienenen Beitrag Gerhart Ladners über Formularbehelfe in der Kanzlei Kaiser Friedrichs II. und die Briefe des Petrus de Vinea entnommen. Ziel ist es, der Schnittstelle zwischen kaiserlichem Hof und der Außenwelt der Beamten, Würdenträger und der durch Propaganda zu beeindruckenden Allgemeinheit nachzuspüren.

 

In seiner kurzen Einleitung berichtet der Verfasser darüber, dass bereits Johann Friedrich Böhmer 1849 einen ersten Überblick über die überlieferten Kaiserdiplome der spätstaufischen Zeit gab und zwischen 1852 und 1861 Jean-Louis-Alphonse Huillard-Bréholles die erste umfassende Sammlung von Dokumenten Friedrichs II. in seiner Historia diplomatica Friderici secundi zum Druck brachte. 2002 kam der erste Band der Edition der Urkunden Kaiser Friedrichs II. durch Walter Koch in der Reihe der Diplomata-Bände bei den Monumenta Germaniae Historica heraus. Deswegen bot es sich an, die bislang einzige Monographie zur Reichskanzlei unter Friedrich II., Heinrich (VII.) und Konrad IV. durch Friedrich Philippi aus dem Jahre 1885 durch eine auf dem heutigen Kenntnisstand befindliche Untersuchung unter Vertiefung des Zeitabschnitts zwischen dem Hoftag in Cremona 1226 und etwa dem Mainzer Landfrieden von 1235 bis in das Kleinste zu ersetzen.

 

Die mit Abstand wichtigste Quellen des Verfassers sind die etwa 540 Urkunden, die im Original oder in einer Abschrift überliefert sind. Hinzugenommen sind die Briefe. Am Rande berücksichtigt sind Kanzleidokumente außerhalb des Untersuchungszeitraums, Stilübungen, Gesetze und Verträge sowie Gerichtsurkunden.

 

Auf dieser Grundlage behandelt der Verfasser mit allen modernen elektronischen Möglichkeiten zunächst die äußeren Merkmale- Dem folgt die Befassung mit den inneren Merkmalen, wobei wegen der Gleichförmigkeit der Urkundentexte die individuelle Zuordnung nach Vorbild der Schreiberhände zurücktritt und die Frage nach den systematischen Regeln, nach denen alle Notare den Text konzipieren mussten, an Bedeutung gewinnt. Am Ende werden zwecks Beschreibung der Kanzlei die namentlich bekannten Notare vorgestellt und es wird die Entstehung der Urkunde im Allgemeinen erläutert.

 

Im Ergebnis kam aus dem Nebel unzähliger kleiner Hinweise immer mehr die Struktur eines sehr flexiblen Schreibbüros auf dem Weg zur Behörde zum Vorschein, bei dem konzipierender Notar und ausführender Schreiber grundsätzlich zu trennen sind. Dabei konnte der Verfasser 32 Schreiberhände ausmachen und fast 20 namentlich überlieferte, vorwiegend aus dem regnum Siciliae stammende Notare ermitteln. Statt Formularbehelfen bildeten rational durchdachte Konstruktionsschemata den Ausgangspunkt verhältnismäßig freier Formulierung.

 

Trotz aller aufgewandter Mühe geht der verdienstvolle Bearbeiter am Ende davon aus, dass das Bild der kaiserlichen Kanzlei seines Untersuchungszeitraums fragmentarisch ist. Er ordnet ihm trotzdem überzeugend `Farbe und klare Linien zu. Die Kanzlei Friedrichs II. ist ihm auf diese Weise nicht nur im technischen Sinn Sprachrohr seines Willens, sondern auch ein Mittel der dem kaiserlichen Rang und der kaiserlichen Würde entsprechenden Repräsentation.

 

Innsbruck                                Gerhard Köbler