Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle, bearb. v. Rosenstock, Dirk (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 13). Schöningh, Würzburg 2008. XI, 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Als Folge des Judenedikts Bayerns von 1813, das in Unterfranken 1816 in Kraft trat, kam nur derjenige, der sich in eine Matrikelliste eintragen ließ, in den Genuss der durch das Edikt gewährten neuen Freiheiten, so dass die Eintragung für Juden von hervorragender Bedeutung war. Weil die jüdischen Haushaltsvorstände mit der Eintragung verpflichtet wurden, einen unveränderlichen deutschen Familiennamen anzunehmen, ihnen aber bestimmte Namen verschlossen wurden, sind die Listen auch namenkundlich von großem Gewicht. Deswegen ist die Veröffentlichung dieser Listen von allgemeinem Interesse.

 

Der vorliegende Band stellt nahezu alle jüdischen Bewohner Unterfrankens der Jahre 1817ff. zusammen. Der Bearbeiter führt kenntnisreich in die damit verbundenen Fragen ein. Dabei kann er zeigen, dass die Juden bei der Wahl der etwa 1100 unterschiedlichen Namen durchaus eine gewisse Freiheit hatten, wobei Strauß, Frank oder Schloß für Unterfranken kennzeichnend wurden. Da die Matrikelstelle jeweils vom Vater auf den ältesten Sohn überging, verließen etwa drei Brüder Lehmann kurz nach 1850 Rimpar und gründeten Lehmann Brothers, eine der im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch weltweit bedeutendsten Investmentbanken.

 

Bei der genaueren Untersuchung des Namensschatzes kann der Bearbeiter Strauß, Stern, Frank, Schloß, Kahn, Adler, Gutmann, Goldschmidt, Friedmann, Meier/Mayer, Hirsch, Reis, Fleischmann, Rosenthal, Heinemann, Neumann, Hecht, Rosenbaum, Stein, Grünbaum, Hermann, Hofmann, Klein, Rosenfeld, Schild, Schwab, Bachmann, Bamberger, Heß und Kohn als häufigste Namen erweisen. Davon weicht eine vergleichbare Liste für Mittelfranken durchaus ab. Damit vermag er einen wichtigen Beitrag für eine zusammenfassende Arbeit über den Namensbestand des früheren Judentums in Deutschland bieten, für den bislang die Namen Levy, Meyer, Cohn, Kahn, Stern, Wolf, Strauß, Rosenthal, Goldschmidt, Heymann usw. am häufigsten gewesen zu sein scheinen.

 

Im Anschluss an diese neuen Ergebnisse werden die Matrikeln nach Landgerichten abgedruckt. Zahlreiche Anlagen und Register erschließen das Werk. Möge es als gute Grundlage für weitere Untersuchungen vielfache Verwendung finden.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler