Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961-1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19. 9. 1969, eingel. und hg. v. Schubert, Werner (= Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 106). Schöningh, Paderborn 2003. 976 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das nichteheliche Kind ist das Ergebnis der menschlichen Erfindung Ehe. Dementsprechend dürfte in frühen Gesellschaften nicht zwischen ehelichen Kindern und nichtehelichen Kindern unterschieden worden sein. Da das Kind selbst für diese Unterscheidung am wenigsten ursächlich ist und am meisten darunter leidet, befindet sich die aufgeklärte Gesellschaft in gewisser Weise auf dem Weg zurück zu dem ursprünglichen Naturzustand.

 

Wegen der allmählichen Verrechtlichung des menschlichen Lebens sind die Schritte dahin freilich mühsam und auch langwierig. Der Widerstand von vielen Seiten ist groß. Schließlich gilt verbreitet die Ehe als eine besondere göttliche Einrichtung, die dem Menschen zu entheiligen grundsätzlich nicht erlaubt ist.

 

Werner Schubert hat sich auch dieser Entwicklung mit beeindruckender Leidenschaft und großem Erfolg gewidmet, weil er zu Recht das Nichtehelichenrecht als einen Kernbereich der familienrechtlichen Reformdiskussion seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ermittelt hat. Deswegen hat er 1983 zum Unehelichenrecht des BGB die Vorlagen der Redaktoren für die erste Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Familienrecht, Teile 1-3, 1985 die Projekte der Weimarer Republik zur Reform des Nichtehelichen-, des Adoptions- und des Ehescheidungsrechts, 1989 die Beratung des BGB in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen, Familienrecht und 1993 das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus veröffentlicht. Zehn Jahre später konnte er in Erfüllung eines langgehegten Wunsches auch die Reform des Nichtehelichenrechts in der Bundesrepublik erfassen, für die hinreichend aussagekräftige Quellen vorliegen.

 

Wie er in seinem kurzen Vorwort mitteilt, kann eine Edition für ein neuzeitliches Gesetz grundsätzlich nur einen Teil der Materialien zugänglich machen. Dementsprechend beschränkt sich seine Ausgabe im Wesentlichen auf die unveröffentlicht gebliebenen Texte. Aus Platzgründen schied dabei eine Wiedergabe der Begründungen zum Referenten- und zum Regierungsentwurf für das Nichtehelichengesetz aus.

 

Wie stets bietet Werner Schubert in der Einleitung eine präzise, vorbildliche Einführung in die Entstehung frd Gesetzes, welche die wichtigsten (neun) Sachprobleme deutlich herausstellt. Danach schildert er in wertvollen Kurzbiographien die beteiligten Ministerialbeamten, Kommissionsmitglieder, Abgeordneten und Bundesjustizminister. In 12 Einheiten gegliedert folgen dann die einzelnen Quellen von einem Hildesheimer Entwurf des Jahres 1951 bis zum Kurzprotokoll über die 14. Sitzung des Vermittlungsausschusses des deutschen Bundestags und des Bundesrats am 26. 6. 1969, die durch ein Personenregister von Arndt bis Zimmermann und ein Sachregister von Adoption bis Zugewinnausgleich gut erschlossen werden, so dass jedermann sich an Hand der genannten Editionen jederzeit leicht über diesen wichtigen Gegenstand der Privatrechtsentwicklung der jüngeren Vergangenheit unterrichten kann.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler