Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 1, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2007. XX, 398 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Rezension ist eine wirtschaftlich-wissenschaftliche Einrichtung eigener Art. Autor oder Herausgeber und Verleger haben ein Interesse an der Bekanntmachung eines Werkes, jedermann kann ein Interesse an fremdem Wissen haben, der Rezensent kann zwischen den beiden Vorstellungen fördernd oder hindernd eingreifen und erhält dafür kostenlos das Werk. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verlag ein Exemplar zur Verfügung stellt, das er neuerdings absichtlich manchmal als Rezensionsexemplar abstempelt oder brandmarkt.

 

Hat der Verlag kein Interesse an einer Rezension, so gibt er einfach kein Rezensionsexemplar ab. Antwortet er dabei auch auf eine wiederholte Anfrage trotz Hinweises auf einen festen Rezensenten nicht, kann dieser aus eigenem Interesse das Werk käuflich erwerben. Im Zweifel kann auch der Herausgeber den Band aus einer öffentlichen Bibliothek ausleihen, um das Publikum auf den Inhalt eines beispielsweise rechtsgeschichtlich interessant erscheinenden Sammelbandes über deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts zu unterrichten.

 

Im Vorwort ihres Werkes weisen die beiden Herausgeber zutreffend darauf hin, dass das heutige Privatrecht nicht zuletzt durch die Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts geprägt ist. Was ihre Persönlichkeit und ihr Schaffen beeinflusst hat, worin das Besondere ihres Wirkens lag, wie ihr Werk im Zusammenhang seiner Entstehungsgeschichte einzuordnen ist, ist für nachfolgende Generationen oft schwer nachvollziehbar, während Schüler mit Person und Werk ihres Lehrers regelmäßig am besten vertraut sind. Aus diesem Grund hielten die Herausgeber an der Humboldt-Universität in Berlin, der Europa-Universität in Frankfurt an der Oder und der Ruhr-Universität in Bochum zwischen Wintersemester 2005 und vielleicht Wintersemester 2009/2010 eine Ringvorlesung ab, deren Inhalte sie in zwei Bänden vorlegen.

 

Der erste Band enthält insgesamt 20 Beiträge. Einer Einleitung der Herausgeber folgen vier Teile. Sie betreffen Ernst Rabel (Gerhard Kegel) und Franz Böhm (Ernst-Joachim Mestmäcker), Methoden - Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie mit Helmut Coing (Klaus Luig), Franz Wieacker (Joseph Georg Wolf), Konrad Zweigert (Ulrich Drobnig) und Josef Esser (Johannes Köndgen), Wirtschaftsrecht und Grenzüberschreitung mit Alfred Hueck(Wolfgang Zöllner), Hans Carl Nipperdey (Klaus Adomeit), Herbert Wiedemann (Holger Fleischer), Heinrich Kronstein (Kurt H. Biedenkopf), Eugen Ulmer (Erwin Deutsch), Wolfgang Fikentscher (Bernhard Großfeld), Wolfgang Hefermehl (Peter Ulmer) und Walter Schmidt-Rimpler (Fritz Rittner) sowie Privatrechtsdogmatik und System mit Ludwig Raiser (Friedrich Kübler), Harry Westermann (Hans Schulte), Hans Brox (Wilfried Schlüter), Joachim Gernhuber (Harm Peter Westermann), Leo Rosenberg (Karl Heinz Schwab) und Fritz Baur (Rolf Stürner). Teils leben die portraitierten Lehrer noch, teils sind auch die portraitierenden Schüler bereits verstorben.

 

Insgesamt enthält das überwiegend auf Nachrufen aufbauende Sammelwerk zahlreiche individuelle Kennzeichnungen, die das Gesamtbild des modernen deutschen Zivilrechts erheblich bereichern. Sachlich kann der einzelne Beitrag naturgemäß nicht den Inhalt der vielfach bereits vorliegenden Monographien erreichen. Gleichwohl ist den Herausgebern für ihre Mühe sehr zu danken, wenngleich neben den Bildern auch ein Bandregister erwünscht gewesen wäre.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler