Beck, Friedrich, Regesten der Urkunden Kurmärkische Stände (Rep. 23 A) des brandenburgischen Landeshauptarchivs (= Quellen, Findbücher und Inventare des brandenburgischen Landeshauptarchivs 16). Lang, Frankfurt am Main 2006. 387 S., 38 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das mit drei Siegeln von 1369, 1499 und 1334 auf dem Einband geschmückte Werk des sachkundigen und erfahrenen Bearbeiters, der von 1956 bis 1993 Direktor des brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam war, wird von einem Vorwort Klaus Neitmanns eingeleitet, in dem dieser auf wenigen Seiten die Leistung in die gesamte Erschließungstätigkeit der brandenburgischen Quellen einordnet. Am Beginn steht dabei der zwischen 1838 und 1869 in vierzig Bänden von Adolf Friedrich Riedel edierte Codex diplomaticus Brandenburgensis, der vor allem Urkunden vom Hochmittelalter bis ins 17. Jahrhundert erfasste, aber in dieser Weise wegen der gestiegenen wissenschaftlichen Anforderungen in der Gegenwart nicht mehr möglich wäre. Der Bearbeiter hat demgegenüber in den Jahren 2001 und 2002 ein großes Urkundeninventar des brandenburgischen Landeshauptarchivs Kurmark in Kurzregesten vorgelegt und sich seitdem ausgewählten Urkundenbeständen zwecks Vollregestierung zugewendet.

 

In Entsprechung zu Margot Becks 1995 veröffentlichtem Findbuch zu den zugehörigen Akten Kurmärkische Stände (Pr. Br. Rep 23 A) regestiert er den Urkundenbestand der kurmärkischen Stände. Dabei geht er vom Provenienzgrundsatz aus. Als dessen Folge führt er die auf Grund verschiedener Umstände auf mehrere Stellen verstreuten Stücke wieder übersichtlich zusammen.

 

Zur Einführung bietet er eine kurze und klare Geschichte der kurmärkischen Stände (Prälaten und Herren, Ritterschaft und Städte), die meist in Berlin-Cölln zusammenkamen, aber nach dem Landtagsrezess vom 19. 8. 1653 nicht mehr einberufen wurden. Danach behandelt er das kurmärkische Ständearchiv und seine Bestände, innerhalb deren die in der Repositur 23 A überlieferten Urkunden in ihrem älteren Teil nicht einem in sich geschlossenen, organisch gewachsenen Bestand, sondern einem im Nachhinein gebildeten Fonds entstammen. Insgesamt kann er innerhalb des Urkundenfonds ständischer Provenienz sieben Teilbestände unterscheiden.

 

Die Regesten beginnen mit einer Festlegung Graf Adolfs IV. von Holstein mit den Kaufleuten der Mark in Hamburg im Dezember 1236. Sie enden mit einer Bestätigung und Erneuerung der Privilegien und Freiheiten der Stände durch König Friedrich Wilhelm III. in Berlin am 6. 7. 1798. Dazwischen werden 448 Urkunden erfasst.

 

Danach verzeichnet der Bearbeiter seine Abkürzungen und weist Quelleneditionen und Literatur nach. Unter Mitarbeit Margot Becks werden ein Geographisches und Personenregister sowie ein Sach- und Wortregister vorgelegt. Damit lässt sich ein bedeutsamer Urkundenbestand leichter nutzen, auch wenn eine digitale Aufbereitung noch mehr Vorteile bieten könnte.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler