Ausschuss für Wasserrecht (1934-1941), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner/Rönnau, Claudia (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945 16). Lang, Frankfurt am Main 2004. LXII, 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Werner Schubert hat sich um die Edition neuerer Rechtsquellen in ausnehmender Weise verdient gemacht. Neben zahlreichen anderen Quellen gehören hierzu auch die Arbeiten in der Akademie für deutsches Recht. Der vorliegende Band betrifft den besonderen, auf Anregung des Reichsverkehrsministeriums eingesetzten Ausschuss für Wasserrecht. Ihm gehörten 21 Mitglieder an, von denen in der Gegenwart allerdings kein einziger mehr allgemein bekannt ist.

 

In seiner vorzüglichen Einleitung schildert der Herausgeber in bekannter Klarheit und Präzision die Quellen und den Umfang der Edition, das partikulare Wasserrecht und die Reformversuche der Weimarerer Zeit, den Ausschuss, die Arbeiten des Ausschusses für Bodenkulturrecht und die Wasserverbandsordnung vom 3. 9. 1937. Darüber hinausgehend erläutert er das spätere Wasserhaushaltsgesetz vom 27. 7. 1959 und seine Entstehung. Kurzbiographien einzelner Ausschussmitglieder und Sitzungsteilnehmer runden diese hilfreiche Einführung angenehm ab.

 

Insgesamt sind Stenogramme oder gekürzte Niederschriften von 25 Sitzungen an 45 Tagen erhalten- Dazu kämen an sich umfangreiche weitere Materiallen, so dass die Herausgeber den Gesamtumfang einer möglichen Edition auf weit  mehr als 2000 Seiten schätzen. Hieraus haben sie das Wichtigste für die Publikation ausgewählt.

 

Gegliedert ist das Ergebnis ihrer mühsamen Tätigkeit in 16 Abschnitte, die vom 14. 3. 1934 bis zum Entwurf eines Reichswassergesetzes vom März 1941 reichen. Im Anhang folgt der Entwurf eines Reichswassergesetzes durch den Reichsverband der deutschen Wasserwirtschaft. Ein Nachtrag und ein Quellenverzeichnis vervollständigen das Werk.

 

Insgesamt enthalten nach der überzeugenden Einstufung Werner Schuberts die Beratungen des Wasserrechtsausschusses der Akademie und sein Entwurf eines Wassergesetzes trotz gewisser nationalsozialistischer Färbung zahlreiche zukunftsweisende Reformvorschläge, die bis heute nicht vollständig verwirklicht, aber durchaus noch bedenkenswert sind. Dementsprechend wertvoll ist die Erschließung. Dies rechtfertigt trotz der Spezialität der behandelten Fragen auch den etwas verspäteten Hinweis in der Zeitschrift.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler