Anwalt – Kommentator – Entdecker. Festschrift für Hermann Staub zum 150. Geburtstag am 21. März 2006, hg. v. Henne, Thomas/Schröder, Rainer/Thiessen, Jan. De Gruyter, Berlin 2006. XIV, 183 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

2004 trat Hans-Hermann Neustadt als in England lebender Enkel Hermann Staubs an die Bundesrechtsanwaltskammer Deutschlands heran und fragte, ob man des hundertsten Todestags des nur 48 Jahre alt gewordenen „Erfinders“ oder „Entdeckers“ der positiven Vertragsverletzungen gedenken wolle. Über das Forum Anwaltsgeschichte erklärten sich Tillmann Kracht und Thomas Henne zu einer Gedenkveranstaltung in Frankfurt am Main im November 2004 bereit. Da Staub sein Berufsleben aber in Berlin verbracht hatte, schien eine Erweiterung der Feier auf den 150. Geburtstag in Berlin an der Nachfolgerin der ehemaligen Friedrich-Wilhelms-Universität, die Staub ein Ordinariat verweigert hatte, angezeigt, woraus sich die Veränderung des Herausgebergremiums erklärt, das die Veröffentlichung der dortigen Festvorträge vom 10. März 2006 ermöglichte.

 

Insgesamt wurden auf der Festveranstaltung sechs Vorträge gehalten. Sie betreffen den Anwalt und seine Leistungen. Diese haben Schuldrecht und Handelsrecht in gleicher besonderer Weise bereichert.

 

Des Anwalts Hermann Staub gedenkt in einem kurzen Schlaglicht Tillmann Kracht, der zeigt, wie der aus einfachen Verhältnissen kommende Staub nach Studien in Breslau, Berlin (Goldschmidt, Gneist, Berner) und Breslau sowie praktischer Ausbildung mit 26 Jahren als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen wurde. Diskriminierungen gegen jüdische Juristen und jüdische Abwehrreaktionen im Kaiserreich untersucht Thomas Henne mit dem Untertitel „von Samuel zu Hermann Staub“. Im Ergebnis erklärt er Staubs innige Verbindung praktischer Wirksamkeit und wissenschaftlicher Durchdringung sowie seine rastlose Produktivität auch als Reaktion auf die antijüdischen Diskriminierungen, die der ehemals kleinbürgerliche Aufsteiger aus Ostpreußen auf seinem „jüdischen Weg ins Bürgertum“ hinnehmen musste.

 

In seinem zivilistischen Rückblick auf Hermann Staub nach 100 Jahren erkennt Hans-Georg Hermann Staub mehr als Lotsen als als Entdecker. Dieter Medicus beschreibt die von ihm mitbeeinflusste Rolle der Leistungsstörungen bei der Schuldrechtsreform. Insgesamt findet er in dem der schon überwiegend geübten Praxis entsprechenden modernisierten Schuldrecht die fast hundert Jahre alten Gedanken Hermann Staubs (nahezu) vollständig wieder.

 

Den größten Raum nimmt danach die Würdigung der handelsrechtlichen Leistungen Staubs ein. Jan Thiessen (Berlin) wertet zu Recht Hermann Staubs Kommentare als einen ungeahnten Erfolg. Karsten Schmidt spürt Staub in Staubs Kommentaren in Exemplarischem zum Handelsrechtsbild eines Klassikers auf.

 

Im Anhang legt Thomas Henne die Publikationsgeschichte von Hermann Staubs im Anschluss abgedruckten Festschriftbeitrag über „die positiven Vertragsverletzungen und ihre Rechtsfolgen“ (1902) dar. Weiter werden eine Kommentierung Staubs von Art. 4 ADHGB (1893), eine kurze Würdigung durch Arthur Schindler, das Berliner Abgangszeugnis Staubs vom 3. Mai 1877 und zwei Photos beigegeben. Ein kurzes Register und ein Verzeichnis der Autoren runden den mit einem Porträt des Geehrten eröffneten würdigen Gedenkband angenehm ab.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler