Zapfe, Kai, Die Ausgestaltung des Markenrechts in Deutschland seit 1874 unter besonderer Berücksichtigung des Markenbegriffs und der Markenkategorien. Logos, Berlin 2002. XVII, 342 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Johann Adrian betreute, im Wintersemester 2001/2002 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin angenommene, nicht besonders leserfreundlich gesetzte Dissertation des Verfassers. Sie nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Erweiterung des Markenbegriffs und der Zulassung weiterer Markenformen. Von daher stellte sich der Verfasser die Aufgabe der Ergründung der historischen Wurzeln den Markenrechts, um Rückschlüsse auf das moderne Markenrecht ziehen zu können.

 

Nach einer kurzen Einleitung gliedert der Verfasser seine Untersuchung in vier Teile. Er lässt sie naheliegenderweise historisch aufeinanderfolgen. Da er der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik besonderes Augenmerk gewährt, ergeben sich vier zeitliche Einheiten.

 

Den Beginn bildet das Markenrecht im Deutschen Reich (von 1871). Nach einer kurzen Übersicht über den früheren Rechtszustand, den Elmar Wadle bereits ergründet hatte, widmet sich der Verfasser zunächst dem Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874. Dem schließt er die Veränderungen durch das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 an.

 

Das zweite kürzere Kapitel betrifft das Markenrecht im Nationalsozialismus. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936. Überzeugend legt er dar, dass eine wesentliche Weiterentwicklung nicht stattgefunden hat, so dass die Bildung eines eigenen Kapitels nicht unbedingt erforderlich gewesen wäre.

 

Das dritte Kapitel über das Markenrecht im geteilten Deutschland eröffnet die Gegenüberstellung mit der Markengesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Dem folgen die Warenzeichengesetze der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 17. 2. 1954 und vom 30. November 1984. Der Verfasser kann zeigen, dass die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik durchaus modern war, der Markenbestand sich aber von 1972 fast 37000 auf 1990 rund 19000 nahezu halbierte.

 

Das vierte Kapitel über das Markenrecht in Deutschland ab 1990 geht vom Einigungsvertrag und vom Erstreckungsgesetz aus. Daran schließt sich die Vereinheitlichung des Markenrechts auf europäischer Ebene durch das Markengesetz vom 25. Oktober 1994. Insgesamt zeichnet die erste zusammenfassende, das Literaturverzeichnis wenig überzeugend gliedernde Gesamtdarstellung der Entwicklung des Markenrechts in Deutschland die unter dem Druck der wirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen erfolgende Erweiterung gut lesbar nach.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler