Staat - Wirtschaft - Gemeinde. Festschrift für Werner Frotscher zum 70. Geburtstag, hg. v. Gornig, Gilbert H./Kramer, Urs/Volkmann, Uwe (= Schriften zum öffentlichen Recht 1069). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 848 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Werner Frotscher wurde als Sohn eines Studiendirektors in Kiel am 20. September 1937 geboren. Nach dem durch ein Semester in Freiburg im Breisgau unterbrochenen Studium der Rechtswissenschaft in Kiel wurde er 1964 bei Christian-Friedrich Menger (Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit 1975, 8. A. 1993) mit einer Arbeit über die Abgrenzung der Zuständigkeit der großen Senate der oberen Bundesgerichte von der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 I GG promoviert. Nach der Assistentenzeit bei Georg-Christoph von Unruh, einem Schüler Ernst Forsthoffs und Hans Julius Wolffs, und der 1974 in Kiel mit einer Schrift über Regierung als Rechtsbegriff für öffentliches Recht erfolgten Habilitation wurde er 1976 an den Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaft der Universität Hohenheim/Stuttgart berufen, von wo er auch 1983 nach Marburg wechselte, um von hier aus zwischen 1987 und 1994 auch als vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Hessens in Kassel tätig zu sein.

 

Bereits in diesen Arbeiten zeigen sich zwei Leitmotive seines späteren Wirkens. Zum einen geht es ihm um die Erreichung eines vertieften Verständnisses des geltenden Rechts von den politisch-historischen Grundlagen her. Zum anderen widmet er sich dem Selbststand des Rechts, der aus dem Akt seiner autonomen Setzung resultiert.

 

Eher spät hat dies zu einer wichtigen rechtsgeschichtlichen Frucht geführt. 1997 hat Werner Frotscher gemeinsam mit Bodo Pieroth eine Verfassungsgeschichte vorgelegt. Mit der zweiten Auflage 1999, der dritten Auflage 2002, der vierten Auflage 2003, der fünften Auflage 2005 und der sechsten Auflage 2007 ist ihr ein ungewöhnlicher Erfolg beschieden.

 

Zu Ehren dieser Leistung enthält die in fünf Teile gegliederte Festschrift einen eigenen Teil Verfassungsgeschichte. In ihr sind zehn Beiträge versammelt. Sie reichen von Michael Stolleis’ Respublica mixta bis zu Uwe Volkmanns Neuordnung des Bundesstaates im Spiegel seiner Geschichte und behandeln durch Dieter Werkmüller, Hartmut Maurer, Rainer Störmer, Stephan Buchholz, Rüdiger Ham, Klaus-Peter Schroeder, Hans Peter Bull, Dominique Breillat und Gilbert Gornig eine bunte Palette weiterer verfassungsrechtsgeschichtlicher Gegenstände.

 

Danach stellen neun Beiträge Verfassungsrecht und Verfassungspolitik gegenüber. Zwölf Beiträge behandeln Wirtschaftsverfassungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Den Beschluss bilden sechs Untersuchungen zum Kommunalrecht und drei Arbeiten zu Ausbildung und Hochschulrecht, wobei Bodo Pieroth literarische Streifzüge durch die Geschichte der Juristenausbildung in Deutschland unternimmt, Reinhard Hendler Universitäten im Reformprozess beobachtet und Hermann Stephan angesichts des Zufallsfaktors Angst bei den juristischen Examina nach dem Rechtsstaat ohne Menschlichkeit fragt.

 

Am Ende des gehaltvollen Bandes findet sich Werner Frotschers bisheriges Schriftenverzeichnis. Es bildet einen vielseitigen, einfallsreichen und erfolgreichen Gelehrten in der Entwicklung seiner vorbildlichen Persönlichkeit unmittelbar ab. Die Verfassungsgeschichte darf es offenbar als einen besonderen Glücksfall ansehen, Werner Frotscher für sich begeistert zu haben.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler