Spengler, Mark, Die Entstehung des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (= Rechtshistorische Reihe 365). Lang, Frankfurt am Main 2008. 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute Kieler Dissertation des Verfassers. Sie setzt eine Reihe ähnlicher Untersuchungen auf einem wichtigen und interessanten Teilbereich fort. Hierdurch wird die Privatrechtsgeschichte der jüngeren Vergangenheit vorteilhaft bereichert.

 

Gegliedert ist die Arbeit in drei Teile. Vorangestellt ist eine kurze Einführung, in welcher der Verfasser jedermann leicht fasslich den Scheck und die Unterschiede zwischen dem Kreditmittel Wechsel und dem Zahlungsmittel Scheck erklärt. Das Wort Scheck führt er (höchstwahrscheinlich) auf das englische exchequer zurück, das er mit einem persischen Wortstamm in Verbindung bringt, aus dem sich das deutsche Wort Schach gebildet hat, ohne dass sich über die genauen Vorgänge Sicherheit gewinnen lässt.

 

Der erste, umfangreichste Teil befasst sich mit den Anfängen des Scheckverkehrs bis zum Inkrafttreten des Scheckgesetzes, wobei der Verfasser naturgemäß ohne eigene Forschungen auf den Scheck im babylonischen Wirtschaftsleben, im antiken Griechenland, im hellenistischen und römischen Ägypten, im römischen Reich und im mittelalterlichen Italien zurückgreift. Hier sieht er seit dem 12. Jahrhundert das moderne Bankenwesen entstehen, auf Grund dessen sich der Scheck allmählich in Westeuropa verbreitet. In den Niederlanden wird der Scheck im 17. Jahrhundert zum tragenden Element eines Zahlungssystems, wonach England mit Hilfe der Bank von England und der Organisation des Clearingsystems dem Scheckverkehr eine gefestigte Grundlage gibt.

 

Demgegenüber entstand im deutschen Raum das Scheckwesen erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Gründe hierfür sieht der Verfasser in der Armut, der wirtschaftlichen Rückständigkeit und der politischen Zersplitterung. Mit der Industrialisierung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts erwiesen sich Aktienbanken als notwendig und der Scheck als sinnvoll, so dass er in § 24 II des Wechselstempelgesetzes vom 10. Juni 1869 - und damit erst nach Schaffung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1861 - gesetzlich definiert wurde.

 

In der Folge untersucht der Verfasser das Scheckrecht in „Deutschland“ bis zum Scheckgesetz. Dabei geht er sorgfältig auf die Rechtsquellen, die kaufmännische Anweisung und das bürgerliche Recht ausgewählter Einzelstaaten ein und stellt das Scheckrecht vor 1908 dar. Besonderes Gewicht kommt den rund dreißig Jahren währenden Bestrebungen zu gesetzlicher Regelung zu, die der Verfasser auch mit Hilfe archivalischer Quellen verfolgt.

 

Im zweiten Teil untersucht der Verfasser die Entstehung der einzelnen Normen des Scheckgesetzes. Im Wesentlichen folgt er dabei dem Aufbau des Gesetzes. Auf diese Weise lässt sich dessen Inhalt auf den historischen Grundlagen gut verstehen.

 

Der dritte Teil skizziert kurz die Auswirkungen und die weitere Entwicklung des Scheckgesetzes bis zum Scheckgesetz vom 14. August 1933, der vierte Teil fasst als Schlussbetrachtung die wesentlichen Ergebnisse zusammen. Ein Anhang bietet außer einem chronologischen Überblick einen Abdruck der wichtigsten Materialien und (vielfach auf der Grundlage Haunfelders) informative Kurzbiographien zu Arendt, Otto, Bassermann Ernst, Brockhausen, Eugen von, Brühne, Friedrich, Cohn, Georg, Dove, Heinrich, Faßbender, Martin, Frank, Ludwig, Frentzel, Adolf, Göppert, Heinrich, Gröber, Adolf, Heller, Wilhelm von, Hieber, Johannes, Hoffmann, Eduard, Hormann, Johann Hinrich, Kaempf, Johannes, Koch, Richard, Kreth, Hermann, Krüger Daniel Christian Friedrich, Marcour, Eduard, Mommsen, Karl, Nacken, Josef, Nieberding, Rudolf Arnold, Ortel, Felix, Perniock, Theodor, Pfetten, Maximilian Marquard Freiherr von, Posadowsky-Wehner, Arthur Graf, Raab, Friedrich Wilhelm Carl Ernst, Riesser, Jakob, Roland-Lücke, Ludwig, Russel, Emil, Saß-Jaworski, Julian von, Struckmann, Herman Carl, Thielmann, Max Freiherr von, Ullmann, Paul Hermann, Wagner, Friedrich, Weber, Karl Wilhelm August, Wermuth, Adolf und Wetzel, Albert. Den Beschluss der gelungenen Untersuchung bilden Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis.

 

Innsbruck                                                                                                                              Gerhard Köbler