Schwarz, Jörg, Herrscher- und Reichstitel bei Kaisertum und Papsttum im 12. und 13. Jahrhundert (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters - Beihefte zu Böhmer, J. F., Regesta Imperii 22). Böhlau, Köln 2003. 510 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Jürgen Petersohn angeregte und betreute, im Sommersemester 1999 vom Fachbereich Geschichtswissenschaften der Universität Marburg angenommene, in etwas kleinerer Type gedruckte Dissertation des Verfassers. Sie geht nach der Probleme und Aufgaben schildernden Einleitung davon aus, dass es in der deutschen Herrscherkanzlei im 12. Jahrhundert zu einer Reihe von auffälligen Neuerungen im Bereich des Herrscher- und Reichstitels gekommen ist, die mit Heinrich V. einsetzen. Deren Ergebnis erwies sich dann für die gesamte weitere Geschichte des alten Reiches als grundsätzlich genügend.

 

Eine zusammenhängende Entwicklungsgeschichte des Herrscher- und Reichstitels fehlte bislang, obwohl nur sie eine ausreichende Antwort auf die Bedeutung der einzelnen Elemente liefern kann. Dementsprechend setzte sich der Verfasser die Schließung dieser Lücke zur Aufgabe. Deren Bewältigung geht von der Festigung des Titels Romanorum rex unter Heinrich V. aus und führt (von der erstmaligen Erweiterung des Wortes imperium durch das Beiwort Romanum im Jahr 1034) bis zur weitgehenden Durchsetzung des dreigliedrigen Reichstitels sacrum Romanum imperium im Interregnum des dreizehnten Jahrhunderts, wozu eine stete Spiegelung dieser Entwicklungsgeschichte in den Äußerungen der römischen Kurie kommt.

 

Geteilt wird dieser Weg in acht Abschnitte. Am Beginn stehen der deutsche König als Romanorum rex von Heinrich II. bis zu Heinrich V. und dem Papsttum. Es folgen die Reichsbezeichnungen der Päpste Calixt II., Innozenz II. und Ankaklet II. Der dritte Abschnitt behandelt Konrad III., die Anfänge Friedrich Barbarossas und das imperium Romanum im Spannungsfeld zwischen Byzanz, Papsttum und den Römern.

 

Unter Konrad III. setzen imperiale Erweiterungen über augustus, Romanorum imperator augustus sowie semper augustus ein. Unter Friedrich Barbarossa und Heinrich VI. beginnt die Sakralisierung des Reichstitels. Zum 3. November 1184 erscheint danach das sacrum imperium Romanum, dem der fünfte Abschnitt die Herrscher- und Reichsbezeichnungen der päpstlichen Kanzlei in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts sowie der sechste Abschnitt Innozenz III. und das römische Reich gegenüberstellt.

 

Der siebente Abschnitt geht dem erweiterten Reichstitel unter Philipp von Schwaben, Otto IV. und Friedrich II. und den Reichsbezeichnungen des Papsttums von Honorius III. bis zu Innozenz IV. nach, der achte Abschnitt dem erweiterten Reichstitel von Heinrich Raspe bis Alfons von Kastilien und den Reichsbezeichnungen der päpstlichen Kanzlei von Alexander IV. bis zu Clemens IV. Danach fasst der Verfasser die gesamte, durchaus auch durch den Sprachgebrauch einzelner Notare geprägte Entwicklung in einem Rückblick zusammen. Drei umfangreiche Anhänge ab 1026 listen das verwendete Material eindrucksvoll in 720 Nummern auf, sodass nunmehr durch die gründliche Ermittlung in den umfangreichen, nicht stets modern edierten Quellen eine differenzierende, sichere Grundlage für einen wichtigen Bereich der hochmittelalterlichen Verfassungsgeschichte geschaffen ist, für die dem Verfasser sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler