Sandström, Marie, Rättsvetenskapens Princip. Till frågan om rättsvetenskapens värdelöshet och Friedrich Julius Stahls rättsinstitutslära (= Rättshistoriskt Bibliotek 63). Rönnells antikvariat AB, Stockholm 2004. 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Herkunft und Ausbreitung der Germanen sind bekanntlich ungewiss. Während einerseits die Ansicht vertreten wird, dass sie von Skandinavien nach dem Süden gezogen seien, gehen neuere Überlegungen davon aus, dass ein Zug vom Südufer der Ostsee in den Norden stattgefunden habe. In jedem Falle bestehen zwischen den späteren Isländern, Norwegern, Schweden, Dänen und Deutschen alte verwandtschaftliche Beziehungen, die vielleicht am stärksten durch den das Germanentum zu seinen Gunsten verwertenden Nationalsozialismus des Dritten Reiches gefährdet wurden.

 

Bestanden im 19. Jahrhundert noch enge wissenschaftliche Bande in der Form, dass skandinavische Studenten und Forscher auch in den deutschen Sprachraum kamen und deutsche Gelehrte sich auch mit skandinavischen Rechtsverhältnissen befassten, so werden diese Verbindungen seit dem zweiten Weltkrieg deutlich schwächer. Skandinavien wendet sich dem Angloamerikanischen zu und vom Deutschen ab. Je schwächer das Band wird, desto wichtiger ist seine Unterstützung, wie sie zuletzt in ostseeübergreifenden Tagungen erfreulicherweise eine gewisse Wiederbelebung erfahren hat.

 

Aus diesem Grunde ist dem skandinavischen Verlag besonders zu danken, der seine Erzeugnisse deutschen Zeitschriften zur Verfügung stellt. Allerdings ist die Zahl der deutschen Sachkenner klein. Wenn dann auch die Empfehlung an skandinavische Kollegen nicht weiter als zu unerfüllter Zusage führt, muss der Herausgeber auf das betroffene Werk wenigstens mit einigen Sätzen hinweisen.

 

Seine Verfasserin ist bereits 1989 mit ihrer Stockholmer Dissertation über die Herrschaft der Rechtswissenschaft hervorgetreten. 1993 hat sie eine Untersuchung über das römische Recht - von ratio scripta zu Muster und Vorbild vorgelegt, daneben eine Studie über Kants dogmatisches Verfahren als Muster der Rechtswissenschaftlichkeit. An all diese Ansätze knüpfen die jetzigen Ausführungen zum Prinzip der Rechtswissenschaft an, in deren Mittelpunkt die Rechtsinstitutslehre Friedrich Julius Stahls steht.

 

Von Ivar Afzelius über Matthias Calonius, Samuel Cocceji, Helmut Coing, Carl Friedrich Gerber, Jacob Grimm, Christian Haubold, Johann Gottlieb Heinecke (Heineccius), Gustav Hugo, Ludwig Julius Friedrich Höpfner, Rudolf von Jhering, Immanuel Kant, May Kaser, Hans Kiefner, Julius von Kirchmann und manch Anderen reicht die dafür verwertete Literatur bis zu Walter Wilhelms juristischer Methodenlehre im 19. Jahrhundert, Christian Wolffs vernünftigen Gedanken von Gott, der Welt und der Seele der Menschen sowie Reinhard Zimmermanns Law of Obligations. Mit ihrer Hilfe sucht die Verfasserin eigenständig und umsichtig im ersten Teil nach dem Prinzip der Rechtswissenschaft. Im zweiten Teil stellt sie es unter das Motto Das System der That.

 

Im Zentrum ihrer Darstellung steht Julius von Kirchmanns berühmte Aussage über die Wertlosigkeit der Jurisprudenz. Ihr stellt sie die Positionen Julius von Stahls gegenüber. Möge durch diese intensive Beschäftigung mit der deutschen Rechtstheorie des 19. Jahrhunderts die Beziehung zwischen skandinavischer und deutscher Rechtswissenschaft wieder gefestigt werden.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler