Pluns, Marko A., Die Universität Rostock 1418-1563. Eine Hochschule im Spannungsfeld zwischen Stadt, Landesherren und wendischen Städten (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte Neue Folge 58). Böhlau, Köln 2007. IX, 581 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Auf dem Umschlagbild dieser von Markus Völkel betreuten Rostocker historischen Dissertation ist eine alma mater mit ihren wesentlichen Kennzeichen zu sehen. Sie soll die Universität versinnbildlichen, die im Mittelpunkt der Überlegungen steht. Allerdings ist dieses ziemlich trächtige Sinnbild anscheinend nur in Leipzig zu finden gewesen, da es aus Hoyer, Siegfried u. a., Alma Mater Lipsiensis. Geschichte der Karl-Marx-Universität zu Leipzig, hg. v. Rathmann, Lothar, 1984 entnommen ist.

 

Dessenungeachtet hat die Universität Rostock ihren eigenen Wert, den der Verfasser bereits in seiner kurzen, klaren Einführung treffend beschreibt. In diesem Zusammenhang zeigt er die Quellenlage und den Forschungsstand zu seinem Thema auf. Im Mittelpunkt seines Interesses steht das Verhältnis zwischen Stadt und Landesherrn und Universität.

 

Gegliedert ist die Darstellung in drei chronologisch geordnete Abschnitte, die nicht ganz überschneidungsfrei bleiben. Begonnen wird mit den Beziehungen der Universität zu den weltlichen Gewalten bis zur Reformation, was zwischen die Jahre 1418 und 1530 eingebunden wird, womit sich der Niedergang der Universität geringfügig überlappt, der in die Jahre 1518 bis 1532 gesetzt wird. Der dritte chronologische Abschnitt behandelt die Auseinandersetzungen um die Reorganisation der Hochschule von 1532 bis 1563.

 

Insgesamt gelangt der Verfasser in ausführlichen Überlegungen auf breiter Quellengrundlage zu dem Ergebnis, dass die Gründung der Universität Rostock durch den Rat der Stadt vorgenommen wurde, dass aber die Herzöge von Mecklenburg und der örtliche Bischof gemeinsam mit den Ratsherren das erforderliche päpstliche Privileg beantragten, wobei der Rat verlangte, dass der Landesherr die Universität nicht gegen die städtischen Freiheiten verwenden sollte. Aus diesem Einsatz des Rates erwuchs eine weitreichende Schutzherrschaft des Rates über das Generalstudium. Demgegenüber versuchte der Herzog zwecks Modernisierung seiner Herrschaft ab 1483, seine Macht innerhalb der Stadt zu steigern und gleichzeitig die Universitätsjuristen in sein Beratergremium einzugliedern.

 

Im Gefolge der Reformation fielen die Immatrikulationszahlen dramatisch, wobei sich im Winter 1529 und im Sommer 1529/1530 kein einziger neuer Student einschrieb. Die zur Finanzierung der Universität dienenden Renten wurden nicht mehr gezahlt. Nach einem Vorlesungskatalog des Jahres 1520 war innerhalb nur siebener fest besoldeter Graduierter nur ein Lehrer des römischen Rechts vorhanden, während der Lektor des Decretum Gratiani und die Lehrer der Institutionen und der Digesten aus privaten Stiftungen vergütet wurden.

 

In der Folge wandten sich die Rostocker Universitätslehrer dem Herzog zu. Wenig später unterstützten auch Lübeck, Hamburg und Lüneburg die Universität. Am 11. Mi 1563 gelang eine Formula concordie, welche die Rechte von Stadt und Herzog an der Universität abgrenzte, ohne dass dadurch die landesherrlichen Ansprüche, allein über die Hochschule zu bestimmen, befriedigt wurden.

 

Im Ergebnis erweist die ausführliche Untersuchung überzeugend die verhältnismäßige Wandelbarkeit der untersuchten Beziehungen. Ausführliche Verzeichnisse weisen Quellen und Literatur nach. Ein Personenregister schließt es zu den handelnden Personen auf.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler