Ogris, Werner, Mozart im Familien- und Erbrecht seiner Zeit. Verlöbnis Heirat Verlassenschaft. Böhlau, Wien 1999. 163 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Es war in Jena im Jahr 2000, als der Autor den Herausgeber erstmals mit seinem Wagnis, dem Ozean der Mozart-Literatur einen weiteren Tropfen hinzuzufügen, persönlich bekannt machte. Um diesem Unterfangen nicht gleich zu Beginn einen Akt der Vermessenheit anzuschließen, suchte der Herausgeber einen dem Verfasser kongenialen Rezensenten. Er erinnert sich noch ganz deutlich, wie er ihn vor den Augen des Autors zu einer Zusage gewann, doch ließ sie sich bisher nicht verwirklichen, so dass der Herausgeber trotz fehlender Zuständigkeit auf das mit dem gemeinsamen Bild Konstanze Mozarts, geborene Weber,  und Mozarts gezierte Werk hinweisen muss oder darf.

 

Der Verfasser bekennt im Vorwort selbst, dass er kein Mozart-Forscher stricto sensu sei und auch kein besonderer Musikkenner. Es gehe in seinem Werk aber auch gar nicht um eine neue Mozart-Biographie oder um Musik- oder Medizingeschichte. Ziel sei allein eine rechtsgeschichtliche Würdigung der allgemein bekannten, im Großen und Ganzen quellenmäßig gut erschlossenen Vorgänge von Verlöbnis, Ehepakt, Eheschließung und Verlassenschaftsabhandlung, die eine Untersuchung vom juristischen oder rechtshistorischen Blickwinkel aus bisher kaum erfahren haben.

 

Erwachsen ist das Werk aus drei Aufsätzen der Jahre 1991 und 1998. Diese Schriften sind zusammengefasst, überarbeitet, ergänzt und mit 35 Abbildungen versehen. Zwar fehlen zwecks leichterer Lesbarkeit Anmerkungen, doch stehen dem Leser ein kleines Wörterbuch, ein Personenverzeichnis und Literaturhinweise zur selbständigen Vertiefung zur Seite.

 

Gegliedert ist die Studie in drei Teile, in denen die individuellen Geschehnisse geschickt und erhellend in die allgemeinen Zeitläufte eingebunden sind. Bei Verlöbnis werden Heiratsversprechen, Verlöbnisfähigkeit, Bindungskraft und Brautstand erörtert, bei Heirat Ehekonsens, Ehepakt, Vormund, Zeugen, Trauung und Josefinismus sowie bei Verlassenschaft Todfallsaufnahme, Inventarisierung, Erben, Gläubiger und Einantwortung.

 

In diesem Rahmen war bereits die Verlobung Mozarts mit Konstanze Weber 1781/1782 von schrillen Misstönen begleitet. Nur mit Mühe rang der Sohn dem Vater die Einwilligung zur Eheschließung ab. Nach dem Tode Mozarts am 5. 12. 1791 drohte bei hinterlassenem wirtschaftlichem Desaster des berühmten Genies der Nachlasskonkurs, den die Witwe aber auf einer Mitleidswelle schwimmend so geschickt abzuwenden verstand, dass sie am 6. März 1842 als wohlhabende Etatsrätin von Nissen versterben konnte.

 

All dies schildert der Verfasser lebhaft und eindringlich in bekannter Meisterschaft. Der Leser wird von selbst zum sachkundigen Zuschauer. Ein gelungenes Beispiel für die elegante, einnehmende Verknüpfung der vergangenen Norm mit der vergangenen Wirklichkeit.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler