Obermair, Hannes, Bozen Süd – Bolzano Nord. Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung der Stadt Bozen bis 1500. Band 2 Regesten der kommunalen Bestände 1401-1500. Stadt Bozen, Bozen 2008. 528 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 2005 ist der erste Band der urkundlichen Überlieferung der Stadt Bozen erschienen. Er reicht von 1210 bis 1400. Angezeigt ist er in Band 124 (2007) dieser Zeitschrift.

 

Es ist außerordentlich erfreulich, dass dem Bearbeiter in ganz kurzer Zeit der Abschluss eines zweiten Bandes gelungen ist. Dieser Teilband beschließt ein Editionsprojekt - oder, wie der Bearbeiter verheißungsvoll hinzufügt, zumindest dessen ersten Hauptteil -, das sich die historisch-kritische Herausgabe der Urkunden- und Aktenüberlieferung der Stadt Bozen von ihren Anfängen im 13. Jahrhundert bis zum Jahre 1500 zum Ziel gesetzt hat. Damit liegt Bozens kommunales Schriftgut erstmals vollständig in gedruckter Form vor, womit Bozen überhaupt die erste Stadt des Raumes Trentino-Südtirol-Tirol ist, die ein nach modernen wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeitetes Urkunden(-Regesten-)Buch hat.

 

In seiner Einführung weist der Herausgeber zu Recht darauf hin, dass beide Bände die Materialgrundlage für die weitere Erforschung der Geschichte einer mitteleuropäischen Stadt bieten, die zwar von überschaubarer Größe geblieben ist, aber doch eine wichtige Mittlerstellung am Schnittpunkt von Kulturkreisen eingenommen hat. Mengenmäßig kommen in dem zweiten Teilband 464 Einzelnummern hinzu, so dass sich die Gesamtzahl der Urkundennummern von 905 auf 1369 erhöht. Dabei steigt das Material im 15. Jahrhundert stetig an, erreicht aber nicht den Umfang des ersten Quartals des 14. Jahrhunderts.

 

Bis zur Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert überwiegen  dabei die notariellen Instrumente stark. Dementsprechend überflügelt die deutsche Urkundensprache erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts das Lateinische. Damit einhergeht eine landgerichtliche Neuordnung des Tiroler Territoriums, als dessen Folge die Landgerichte über das Gerichtsschreiberamt das Notariat förmlich aufgesogen haben.

 

Am Beginn des zweiten Teilbands steht die Bestätigung einer Seelgerätsstiftung durch Herzog Leopold vom 16. April 1401 in Bozen. Den Beschluss bildet eine Übertragung Meister Conrad Rungkers an das Heiliggeistspital vom 23. November 1500, der einige Corrigenda und Addenda zum ersten Teilband folgen. Fast die Hälfte des gesamten Teilbandes nehmen ungewöhnlich umfassende Nachweise und Verzeichnisse sowie eindrucksvolle Abbildungen ein, mit deren Hilfe das wertvolle Material bestens verarbeitet werden kann.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler