Mauthner, Fritz, Recht. Texte zum Recht, seiner Geschichte und Sprache. Ausgewählt und mit einer Einleitung versehen von Ernst, Wolfgang (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 222). Klostermann, Frankfurt am Main 2007. VI, 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Herausgeber stellt seiner einfühlsamen Einleitung in den von Marie Theres Fögen in die Studien zur europäischen Rechtsgeschichte aufgenommenen Band Fritz Mauthners Ausspruch voran: Ein Sterbender braucht nicht Jura zu studieren. Danach schildert er Leben und Werk des am 29. 11. 1849 in Horice (Horzitz/Böhmen) als zweites von sechs Kindern eines 1866 verarmten jüdischen Webereiunternehmers geborenen Fritz Mauthner, den er als lebhafte, stets kampfbereite, zugleich aber auch überspannte, nervöse und schwierige Persönlichkeit beschreibt. Sie wurde in Meersburg am Bodensee, wie der Grabstein bezeugt, am 29. Juni 1923 vom Menschsein erlöst.

 

Bereits die Schule war dem Hochbegabten nicht gerecht geworden. Das Studium erlaubte der Vater nur unter der Voraussetzung, dass der Sohn Rechtsanwalt werde, obwohl er sich selbst zur Schriftstellerei berufen fühlte. Gequält von einem Bluthusten im Anschluss an die erste, die Rechtsgeschichte betreffende Staatsprüfung gab er 1871 das Studium  auf, verbarg dies aber bis 1875 vor dem Vater, der ihn danach bei einem angesehen Rechtsanwalt in Prag als Mitarbeiter unterbrachte, wo Mauthner bis zum Tod des Vaters verblieb.

 

Gleichwohl kam Fritz Mauthner in seinem späteren Wirken als Journalist und Sprachphilosoph in vielfacher Weise und immer wieder einmal auf das Recht zurück. Größere Bedeutung erlangten freilich nur seine sprachphilosophischen Werke zu. Was Mauthner zum Recht zu sagen hatte, blieb nach den Erkenntnissen des Herausgebers bei den Juristen ohne Resonanz.

 

Vielleicht kann die Neuausgabe nach vielen Jahren dies noch ändern. Sie bietet knapp 30 kurze Ausführungen zu den Bereichen Rechtsbegriff, Strafrecht und Kriminologie, öffentliches Recht, Geschichte des Rechts und Vermischtes. Ihr Fundort wird durch abschließende Nachweise mitgeteilt, so dass jeder Interessierte von hier aus leicht tiefer in das Gesamtwerk eindringen kann.

 

Innsbruck                                                                                                                                          Gerhard Köbler