Krause, Peter, Rechtswissenschaften in Trier. Die Geschichte der juristischen Fakultät von 1473 bis 1798 (= Rechtsgeschichtliche Schriften 23). Böhlau, Köln 2007. XXIV, 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Durch Bulle vom 2. Februar 1454 erklärte Papst Nikolaus V., er habe ein studium generale in Trier errichtet, für das die Privilegien und Immunitäten der Magister, Doktoren und Studenten der Kölner Universität gelten sollten. Nach der Zählung des Verfassers war dieses auf Betreiben Erzbischofs Jakob von Sierck (1439-1456) eingerichtete studium generale das zehnte im Reich. Trier waren Prag, in dem Kaiser Karl IV. am 7. April 1348 die erste Universität im Heiligen römischen Reich gestiftet habe, Wien, Heidelberg, Köln, Erfurt, Würzburg, Leipzig, Rostock und Löwen vorangegangen, so dass nach 1425 nur zwei Kurfürstentümer noch ohne Universität geblieben waren, Brandenburg und Trier.

 

Allerdings verhinderten der Tod des Erzbischofs und anschließende Wirren die sofortige Umsetzung des Privilegs. Sie war erst möglich, als die um die Reichsfreiheit kämpfende Stadt Trier dem Erzbischof Johann II. von Baden (1456-1603) im Februar 1473 das Gründungsrecht gegen 2000 Goldgulden abkaufte und ein Gebäude zur Verfügung stellte. Die eigentliche Konstitution erfolgte nach dem Statutenbuch der juristischen Fakultät am 16. März 1472 (= 1473) durch die in Trier vorwiegend aus Köln und Erfurt zusammengekommenen Magister, die sich autonom zu Mitgliedern des zu gründenden Studiums erklärten.

 

Die Geschichte der am 15. Mai 1476 ins Leben getretenen juristischen Fakultät ist bisher nicht näher untersucht worden. Deswegen füllt das vorliegende Buch eine Lücke aus. Es endet mit der Aufhebung der Universität durch Frankreich im Jahre 1798.

 

Gegliedert ist das Werk in zwei Teile. Von ihnen befasst sich der erste Teil (1-146) mit dem eigentlichen Thema, nämlich der Trierer Juristenfakultät von 1473/1476 bis 1798. Der zweite Teil gibt den Text des Statutenbuchs der Juristenfakultät wieder.

 

Der erste Teil zerfällt in vier Abschnitte. Er beginnt mit der alten Trierer Universität. In ihr werden Gründung und erste Statuten, Organe, Rektoren aus den Fakultäten und von außen, Titel und Grade, eine Universität in der Krise sowie Mitglieder der Fakultäten und ihre Einbindung in die städtische Gesellschaft, Kurie, Verwaltung und Justiz behandelt und mit einem Exkurs über Triers Theologen zwischen 1473 und 1554 abgeschlossen.

 

Im zweiten Abschnitt untersucht der Verfasser die Lehrer an der Universität und an der Juristenfakultät und stellt hierfür Bestellung, Rechte und Pflichten in den Mittelpunkt. Dabei betrachtet er die Universitätslehrer als Korporationsmitglieder, als Professoren, Pfründner, Gehaltsempfänger und Beamte, wobei auf Schritt und Tritt die großen Finanzierungsprobleme sichtbar werden. Neben den Stellenplänen und Lehrplänen der Juristenfakultät fragt er dabei auch nach Stellenhandel, Herkunft und Ausbildungsorten der 134 Fakultätsmitglieder, die mehrheitlich aus der Nähe kommen, aber in relativ großem Umfang auch an mindestens einer anderen Universität studiert haben.

 

Im dritten Abschnitt widmet sich der Verfasser den Statuten der Juristenfakultät. In diesem Rahmen untersucht er Organe und Ämter, Promotionsordnungen, Gebührentaxen und Zeugnisformulare. Einen Augenschmaus bieten die Bestimmungen über den Doktorschmaus.

 

Der vierte und letzte Abschnitt hat auf vierzig Seiten die Geschichte der Juristenfakultät zum Gegenstand. Er ist in drei zeitliche Einheiten von 1473/1476 bis 1570 mit einem ersten Neubeginn von 1489, 1578 bis 1638 mit einem zweiten Neubeginn von 1578 mit Dietrich Flade und von 1638 bis 1798 mit einem dritten Neubeginn mit Linden und Bruerius eingeteilt. Dem schließen sich Aussagen über die Zahl und die Herkunft der Studenten der Rechte, über das Gebäude in der Dietrichstraße und die Promotionsaula sowie einige Anekdoten an.

 

Der zweite Teil gibt den Text des Statutenbuchs der Juristenfakultät wieder. Der erste Abschnitt betrifft hier die Satzungen. Im zweiten Abschnitt werden auf den Seiten 72-133 der Quelle einzelne Geschehnisse zwischen 1473 und 1578 geschildert.

 

Die zweite Hälfte des Werkes setzt sich aus 14 Anhängen zusammen. Sie enthalten Fakultätsbeschlüsse von 1641 bis 1735, eine Liste der Dekane von 1607 bis 1739, Professoren (Dekane) von 1738 bis 1794, nachgewiesene Promovierte, Ivoredner und an Examina beteiligte Studenten der Fakultät, Keils Verzeichnis (von Studierenden), ab der Seite 288 Kurzbiographien der Fakultätsmitglieder (134 Kurzbiographien von Acie bis Zusingher), (nach dem Inhaltsverzeichnis auch auf S. 288, tatsächlich auf S. 363) der heilige Ivo als Patron der Juristenfakultät, Recht und Rechtswissenschaft in Trier vor Eröffnung der alten Fakultät, als Exkurs die medizinische Fakultät, die Siegel der Universität, die Rektoren der Universität, eine Übersicht über die Zusammensetzung der alten Trier Juristenfakultät in 325 Jahren, wobei zur Ergänzung Professoren von 1619 bis 1722 beigefügt sind. Den Beschluss bilden ein Personenregister, ein etwa 25 Stichwörter umfassendes Sachregister und ein ebenso kurzes Ortsregister.

 

Insgesamt schließt das Werk auf der Grundlage einer vorhandenen Universitätsgeschichte die schmerzliche Lücke einer älteren Fakultätsgeschichte. Für seine damit verbundene Mühe ist dem Verfasser sehr zu danken. Möge sein Werk die Grundlage für zahlreiche, vertiefende Studien zur Geschichte einer trotz mannigfacher Schwierigkeiten insgesamt die mit ihr verbundenen Erwartungen in anerkennenswerter Weise erfüllenden rechtswissenschaftlichen Fakultät bilden, die nach einem sehr langen Intervall wider Erwartung eine erfreuliche Fortsetzung gefunden hat.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler