Könighaus, Jan, Die Inauguration der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665. Symbolgehalt und rechtliche Bedeutung des Universitätszerimoniells (= Rechtshistorische Reihe 252). Lang, Frankfurt am Main 2002. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die eine farbige Darstellung der Universitätsinsignien auf dem Deckel des Schutzkastens der herzoglichen Gründungsurkunde im Eingang präsentierende Arbeit ist die von Hans Hattenhauer betreute, im Wintersemester 2000/2001 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Sie hat ein den Insignien seiner eigenen, etwa gleich alten Universität zutiefst verbundener Kollege vor vielen Jahren zur Besprechung übernommen. Da ihm unvermutet der Tod die Feder entzog, muss der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf die Untersuchung hinweisen.

 

In seiner Einleitung legt der Verfasser den Forschungsstand ausführlich dar. Er geht dabei auf die Zeremonialforschung, die Rechtsliturgie und die Universitätsgeschichte allgemein ebenso ein wie auf die Universität Kiel im Besonderen. Seine Hauptquelle ist ein in Kiel in mindestens vier Exemplaren erhaltener ausführlicher lateinischer Bericht des Barons Alexander Julius Torquatus à Frangipani.

 

Der zweite Teil widmet sich der Gründung der Universität Kiel im Jahre 1665. Dabei greift der Verfasser für die Vorgeschichte weit auf Universitätsgründungen in Deutschland aus. Ganz ausführlich legt er die örtlichen Gründungsfeierlichkeiten dar, die mit dem Einzug des Herzogs in Kiel am 3. Oktober 1665 beginnen und erst mit den Promotionen der ersten Kieler Doktoren und Magister am 22. Januar 1666 ihren Abschluss finden.

 

Im Hauptteil behandelt der Verfasser Symbolgehalt und rechtliche Bedeutung des Zeremoniells. Als Insignien ermittelt er das kaiserliche Gründungsprivileg, die herzogliche Fundationsurkunde, das Universitätssiegel, die Universitätszepter, den Rektormantel, die Matrikel und die vergoldeten Schlüssel. Ihre vollkommene Wirkung erzielen sie in ihrer Gesamtheit.

 

Überzeugend stellt der Verfasser die Verbindung zwischen Recht und Symbolen her. Zutreffend weist er besonders auf die Spannung zwischen Kaiser und Herzog hin, in der sich der Herzog dem Kaiser unterordnet, um die reichsweite Anerkennung der Universität und ihrer Graduierungen nicht zu gefährden. Insgesamt ein gelungener Beitrag zur Gründungsgeschichte Kiels im Besonderen und zur rechtlichen Bedeutung von Universitätsgründungen und den dafür verwendeten Symbolen und Zeremonien im Allgemeinen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler